Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen - ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 030-21 - Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen - ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 030-21 -
Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ca. 886 ha große Fläche mit einer Vielzahl an darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Des Weiteren gehört zu der Liegenschaft ein außerhalb gelegenes Pumpwerk, eine außerhalb gelegene Kläranlage sowie ein weiteres außerhalb gelegenes, mit einem Gebäude bebautes Grundstück. Innerhalb der Liegenschaft sind mehrere Flächen an Dritte überlassen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die gesamte äußere Einfriedung sowie einer Fläche von ca. 410 ha. Es besteht die Möglichkeit, dass zum Leistungsbeginn eine weitere Fläche von ca. 210 ha nicht mehr zum Leistungsumfang gehört.
Die Liegenschaft verfügt derzeit über eine äußere Einfriedung. Auch das außerhalb der Liegenschaft gelegene Pumpwerk, die außerhalb der Liegenschaft gelegene Kläranlage und das außerhalb gelegene Grundstück sind jeweils separat eingefriedet. Es bestehen mehrere Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten von außerhalb. Alle Zufahrtsstraßen mit Ausnahme der Hauptzufahrt am Wachgebäude sind geschlossen.
Die Gebäude und baulichen Anlagen auf der Liegenschaft stehen seit Jahren leer. Es findet keine bauliche Unterhaltung statt. Diverse Gebäude und baulichen Anlagen können sich daher in einem schlechten Allgemein- und Bauzustand befinden mit Schäden, die ein Gefahrenpotential darstellen.
Ferner befinden sich auf der Liegenschaft teilweise größere Baumbestände, die nicht auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden.
Ein Unterhalt der Straßen, Wege und Plätze auf der Liegenschaft findet nicht statt, diese können Beschädigungen aufweisen. Weiterhin werden diese weder gereinigt, noch unterliegen sie einem Winterdienst.
Des Weiteren verfügt die Liegenschaft - derzeit mit Ausnahme des Mediums Elektrizität - über keine Ver- und Entsorgung mehr. Nutzbare sanitäre Anlagen, bzw. die Möglichkeit der Frischwasserentnahme sind auf der Liegenschaft nicht mehr vorhanden. Sanitäre Anlagen werden durch die Auftraggeberin (AG) für den Auftragnehmer (AN) kostenfrei in Form von zwei mobilen WC-Kabinen mit Waschtisch oder Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt. Einen Aufenthaltsraum o. ä. wird seitens der AG nicht gestellt.
Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Kontrolldienst ein. Der Kontrolldienst führt kalendertäglich in Zweifachbesetzung (montags bis sonntags einschließlich feiertags) von 00:00 bis 24:00 Uhr (24/7) auf wechselnden Routen Kontrollfahrten und -gänge auf der Liegenschaft durch. Hierbei ist jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit der Zusatzqualifikation Fahrer eines Pkws und ein/e Mitarbei-ter/in ohne vorgenannte Zusatzqualifikation einzusetzen. Für die Bestreifung im Innenbereich der Liegenschaft wird auf Grund der Weitläufigkeit des Geländes die Bereitstellung von einem Firmen-Pkw für den Kontrolldienst gefordert. Zudem hat der AN ein Wächterkontrollsystems mit 35 Kontrollpunkten, ein elektronisches Wachbuch und zwei Hinweisschilder über die Bewachung zu stellen.
Des Weiteren setzt der AN einen qualifizierten Objektleiter ein, der für die Koordinierung der Dienst-leistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Wachkräften des AN dar. Der Objektleiter hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Soweit situationsabhängig Anlass zu weiteren Kontrollmaßnahmen (mobiler Sicherheitsdienst) besteht, können diese von der AG im Rahmen der Bedarfsleistungen schriftlich vom AN abgerufen werden.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten
Siehe Punkt II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen - ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 030-21 -
Ort: 53773 Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
- Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen.
- Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
- Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
- Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
- Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 08.06.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22.06.2021; 12:00 Uhr.
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
- Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
- Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de