Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48740
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach
Brachbach
ca. 2.990 h Sicherungsaufsicht, ca. 1.626 h Sicherungsposten, ca. 1.400 m FA, ca. 76 St Sh2, ca. 2 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 2 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 2 St Gleismagnet, ca. 1.100 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 1.100 h Schaltantragsteller
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Brachbach
ca. 2.990 h Sicherungsaufsicht, ca. 1.626 h Sicherungsposten, ca. 1.400 m FA, ca. 76 St Sh2, ca. 2 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 2 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 2 St Gleismagnet, ca. 1.100 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 1.100 h Schaltantragsteller
NT01: Einsatz ATWS mit Handschalter
Die bereits vertraglich gebundene Sicherungsfirma ist in die Örtlichkeit eingewiesen und als Sicherungsunternehmen in der
Betra hinterlegt. Die Beauftragung eines anderen Sicherungsunternehmens, welches auf der gleichen Betra arbeitet, ist aus
bahnbetrieblichen Vorgaben nur in Ausnahmefällen und unter Stellung einer Sicherungskoordination möglich. Aus technischer
Sicht sind auf einer Baustelle mehrere Sicherungsunternehmen somit in erster Linie zu vermeiden. Die Beauftragung eines
weiteren Sicherungsunternehmens hätte zudem zu erheblichen Terminverzögerungen geführt, da die Baustelle nicht wie geplant
hätte begonnen werden können. Die Anmeldung neuer Sperrpausen sowie die einhergehende Bauzeitverlängerung wäre mit
enormen Zusatzkosten verbunden gewesen.