E-Hof Billbrook / Los 5 / Hochbau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Hof Billbrook / Los 5 / Hochbau
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Es ist geplant auf dem Grundstück an der Moorfleeter Straße 25, 22113 Hamburg eine Umrüstung der vorhandenen Busabstellflächen für Elektrobusse vorzunehmen.
Betriebshof Billbrook Moorfleeter Straße 25 22113 Hamburg
Aufgrund der Umstrukturierung des Betriebshofes von Dieselbussen zu Elektrobussen, müssen bestehende Abstellflächen, an die Anforderungen der Elektromobilität angepasst werden. Auf der Busabstellfläche können in 6 Reihen max. 10 Gelenk - und 31 Solobusse abgestellt werden. Ein zwei-geschossiges, herzustellendes Ladeinfrastrukturgebäude dient zur Aufnahme von Technik und Versorgung der Busse mit Strom. Nahe der Straße und in direkter Anbindung an die Einfahrt liegt das Bestandsgebäude als Verwaltungs- / Sozialgebäude, sowie das denkmalgeschützte Stellwerksgebäude. Die Bestandsgebäude sind nicht Teil der Baumaßnahme und sind zum Zeitpunkt der Baustelle weiter in Betrieb, sodass ein Zu-und Abfahrtsverkehr möglich sein muss. Sowohl die Bestandgebäude als auch die nördlich auf dem Grundstück verlaufende Asphaltfläche inkl. Wendehammer im östlichen Bereich muss während der Baumaßnahme nutzbar sein. Das aus Beton geplante Ladeinfrastrukturgebäude liegt an der südlichen Grundstücksgrenze, ist ca. 36.00 m lang, ca. 4.00 m breit, sowie ca. 8,59 m hoch und besteht aus 2 Geschossebenen. Das Gebäude dient ausschließlich zur Aufnahme der E-Technik zur E-Aufladung der Busse. Im Erdgeschoss befindet sich an der Westseite der Raum der Übergabestation, welcher von dem öffentlichen Stromversorger mitbenutzt wird. Anschließend an den Bereich der Übergabestation befinden sich sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss die Transformatoren, sowie die Ladetechnik. Das Obergeschoss wird durch 6 Dachhauben mit Entlüfter gekühlt. In beiden Geschossen befinden sich Doppelböden (Höhe EG: 1,65m, Höhe OG: 0,90) als aufgeständerte Gitterroste zur Kabelverlegung. Sowohl die Stahltüren, als auch die Lüftungsgitter innerhalb des Kabelkellers im OG, sowie im EG, die für die Ladetechnik benötigt werden, sollen durch das Gewerk Hochbau ausgeführt werden. Das Flachdach wird begrünt ausgeführt. Die beiden Fluchttreppenhäuser befinden sich jeweils an den westlich und östlich gelegenen Enden des Gebäudes. Das Treppenhaus West ist verschlossen und mit einer Aluverkleidung wie die des Bestandsgebäude (Sozialgebäude) versehen.
Das Treppenhaus erhält auf dem Dach eine RWA-Kuppel. Das Treppenhaus Ost ist nach außen hin offen. Das geplante Infrastrukturgebäude ist als Hochparterre geplant, sodass es einen Anfahrschutz erhält. Die Busse sollen über ein Ladeinfrastrukturtragwerk, welches mit Kabelbahnen an das Technikgebäude angeschlossen ist, mit Strom zum Laden versorgt werden. Die Zuleitung über Kabelbahnen aus dem Ladeinfrastrukturgebäude zu den 41 Ladepunkten erfolgt über ein Raumtragwerk, sodass die Elektrobusse über die von oben herabgeführten Kabel aufgeladen werden können. Die Hauptbinder befinden sich rechtwinklig zum Gebäude, die Nebenbinder parallel zu den Busspuren. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich außen Laufroste für Montagezwecke. Die Erschließung zur Wartung der Ladeinfrastruktur auf dem Tragwerk erfolgt über das Obergeschoss auf die Montagewege und führt über Gitterroste zu den Ladeboxen, die sich oberhalb der Busabstellung befinden. Als eine Brandschutzbarriere zwischen den Abstellbereichen dient eine Stahlbetonwand (F90), die die Abstellflächen in 2 Abschnitte teilt, sodass im Falle eines Schadensfeuers nicht alle abgestellten Busse vom Schadensfeuer betroffen wären. Die Stahlbetonwand enthält zur Querung vier Durchgangstüren. Es ist zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Stahlbetonwand, sowie des Infrastrukturgebäudes parallel erfolgen soll. Aufgrund der vorgefundenen Weichschichten (siehe Bodengutachten/Statik) muss das Gebäude, die Stahlbetonwand und die Stützen des Stahltragwerks als Tiefgründung hergestellt werden, welches bauseits durch ein separates Unternehmen ausgeführt wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten parallel mit weiteren Gewerken auf dem Grundstück erfolgen und dass ein Schutz der Bestandsflächen (Pflasterflächen) während der gesamten Ausführungszeit vorzuhalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB (gemäß Anlage A.7),
2. Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen (gemäß Anlage A.11),
3. Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend).
Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. (einzureichen als Anlage A.12)
1. Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Eine Bankauskunft genügt insoweit nicht. (einzureichen als Anlage A.13),
2. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (gemäß Anlage A.9),
3. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gemäß Anlage A.10),
4. Eigenerklärung (gemäß Anlage A.14) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
5. Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren, marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (einzureichen als Anlage A.18). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht ist eine unterschriebene, schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (gemäß Anlage A.18) des Unternehmens,
dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, einzureichen und zu ergänzen mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
6. Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen beizufügen. (einzureichen als Anlage A.15).
zu 5. (Nachweis einer aktuell gültigen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung): Haftpflichtdeckungshöhe für Personen- und Sach- und Vermögensschäden von mindestens 10.000.000,00€ je Versicherungsjahr.
1. Aufstellung von mindestens drei (3) Referenzen (gemäß Anlage A.17) über in den letzten drei (3) Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über die Realisierung von vergleichbaren Bauten unter Benennung/Beschreibung (a) Name und Anschrift des Auftraggebers nebst Benennung von (b) Ansprechpartner mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) einer Kurzbeschreibung des Bauvorhabens, (f) der Angabe des Leistungszeitraums, (g) des Anteils der Eigenleistung in % und (h) der Auftragssumme in EUR.
2. Eigenerklärung zum Ausführungszeitraum (gemäß Anlage B.2) über die Erfüllung der Ausführung der Bauleistung.
3. Eigenerklärung Fuhrpark / Baugeräte (gemäß Anlage B.7) zur Benennung der Anzahl des für dieses Bauvorhaben eingeplanten Fuhrparks sowie der Baugeräte, jeweils gegliedert nach Fahrzeuggruppen/Baugeräten sowie unter Angabe, ob es dich bei den Fahrzeugen/ Baugeräten um Eigentum oder Fremdeigentum handelt.
4. Benennung der Bauleitung gemäß Anlage B.4 nebst Angabe des Vor-/Nachnamen, der Qualifikation und einer Beschreibung der einschlägigen Berufserfahrung mit vergleichbaren Leistungen.
5. Angabe und Nachweis über unternehmensbezogene Qualifikationen und Zertifizierungen gemäß Anlage B.3 6. Eigenerklärung zur Mitarbeiterstruktur (Anlage A.16) unter Angabe der Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, (1) davon Geschäftsführung / Prokuristen (2) davon kaufmännische Angestellte, (3) davon technische/gewerbliche Angestellte, (4) davon Hilfskräfte, (5) davon Auszubildende und (6) Sonstige. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu benennen.
zu 1. (Referenzen):
1.1. davon müssen mindestens zwei (2) Referenzen jeweils eine Gesamtauftragssumme von mindestens 500.000,00 € aufweisen.
1.2. davon muss mindestens eine Referenz ein Referenzprojekt für Sichtbeton mit einem eine Gesamtauftragssumme von mindestens 300.000,00 € sein.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bei der Ausführung des Auftrags sind neben den Vergabeunterlagen, den darin enthaltenen Vertragsbedingungen sowie den gesetzlichen Verweisen auch die Vorgaben des HmbVgG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots anzugeben, welche Leistungsteile von einem Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots ist nicht erforderlich. Dieses Formular muss auch dann mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots eingereicht werden, wenn keine Unterauftragnehmer in Anspruch genommen werden sollen. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung sind der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen i. S. des § 34 Abs. 1 SektVO (einzureichen als Formblatt Anlage A.6) sowie die unter Abschnitt III.1.1) Nr. 1 und unter Abschnitt III.1.2) Nrn. 2 und 3 sowie nachfolgender Ziffer I. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E.).
E) Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (siehe Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) sowie nachfolgender Ziffer I. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Auf Verlangen der Vergabestelle wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung für die benannten Unterauftragnehmer vorlegen.
F) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E35269347) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format vorzugsweise PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird.
G) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
H) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Verfahrensbedingungen (Teil A, Ziffer 5) aufgelisteten Unterlagen einzureichen. U.a. ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.8) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.