Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0354-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-179d70762c3-4e7f63b0a26d49c0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung - Implementierung und Betrieb

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0354-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem Betrieb einer Reinigungsdatenbank für die U-Bahn Zugreinigung soll eine bessere Übersicht und gleichzeitig eine Kontrollmöglichkeit der durchgeführten Reinigungen der U-Bahnen geschaffen werden. Durch die digitalen Erfassungsmöglichkeiten, die die Software mit sich bringt, soll neben dem manuellen Dispositionsaufwand außerdem auch der manuelle Abrechnungsaufwand langfristig stark reduziert werden. Gleichzeitig bietet die Datenbank tagesaktuelle Daten und Statistiken zu allen Reinigungsleistungen, die essenziell für das Controlling sind. So können die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung mittelts Qualitätsaudits und Pönalen gesteigert werden.

Vertragslaufzeit: 4 Jahre

zzgl. 3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 Jahr

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 weiteres Jahr mit einer Ziehungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsende

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Nach Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt eine Beschränkung der Teilnehmer auf 5 auf Basis der Rangfolge aufgrund der Bewertung der nachfolgenden Bewertungskriterien a) bis e).

Bei Punktegleichstand werden alle ranggleichen Teilnehmer zur Angebotsabgabe zugelassen.

Zu bewertende Eignungskriterien:

a) Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre lag

< 200T€ (0 Punkte), ≥ 200T€ (4 Punkte), ≥ 500T€ (6 Punkte), ≥ 2 Mio. € (8 Punkte), ≥ 5 Mio. € (10 Punkte).

b) Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter lag in den letzten 3 GJ lag

< 3 (0 Punkte), ≥ 3 (4 Punkte), ≥ 6 (6 Punkte), ≥ 12 (8 Punkte), ≥ 24 (10 Punkte).

Referenzen:

c) Bewertung je Referenzunternehmen hinsichtlich seines Aufgabenschwerpunktes / Art des Tätigkeitsbereiches

(Punkte können je Referenz erreicht werden und werden zur Wertung aufsummiert)

- Referenz ist ein Auftraggeber, der Aufgaben im öffentlichen Nahverkehr durchführt. (10 Punkte)

- Referenz ist ein Unternehmen, das schwerpunktmäßig im Bereich Reinigungsdienstleistungen tätig ist (>60% des Jahresumsatzes).

(6 Punkte)

- Referenz ist ein sonstiges Unternehmen. (4 Punkte)

d) Bewertung der Anzahl der Nutzer (Reinigungskräfte), welche die in der Referenz implementierte Softwarelösung nutzen:

(Punkte können je Referenz erreicht werden und werden zur Wertung aufsummiert)

0- 99 Nutzer = 0 - 3 Punkte (ungenügend) / ab 100 = 4 - 6 Punkte (teilweise) / ab 200 = 7 - 10 Punkte (vollumfänglich)

e) Die Referenz wurde

- implementiert. (0 Punkte)

- implementiert und befindet sich im Testbetrieb. (5 Punkte)

- implementiert und befindet sich im Betrieb inkl. Support (Help- und Servicedesk). (10 Punkte)

(Punkte können je Referenz erreicht werden und werden zur Wertung aufsummiert)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

3 Verlängerungsoptionen für Sowtware-Miete (SaaS) um jeweils 1 Jahr

Ziehungsfrist: 6 Monate zum Vertragsende

Optionale Leistungsposition: 1 x Administratorenschulung - Customizing

Länge: ca. 6 h / 2 Personen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien:

Bewertet werden zu 40% der Preis, zu 40% die Qualität und zu 20 % der Proof of Concept (PoC). Es werden jeweils Punkte zwischen 0,00 und 10,00 vergeben, jeweils gewichtet und anschließend aufsummiert.

Berechnung des Bewertungsergebnisses des wirtschaftlichsten Angebotes:

.

- Preis: Die Bewertungspunkte ergeben sich aus dem Direktvergleich: Angebotspreis des günstigsten Angebotes / Angebotspreis * 10 * 40 % Gewichtung. Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

.

- Qualität: Die Bewertungspunkte ergeben sich aufgrund der aufsummierten erreichten Punkte gem. Tabelle "Bewertungsmatrix_Angebot" / maximal erreichbare Punktzahl in Höhe von 3.040 * 40% Gewichtung.

Maximal 4,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

.

- PoC: Die Bewertungspunkte für den PoC ergeben sich aus der Bewertung der im Rahmen des PoC vom Bieter gelösten Aufgabenstellung * 20 % Gewichtung. Maximal 2,00 Wertungspunkte sind zu erreichen.

Nach Aufsummierung der Bewertungspunkte für Preis, Qualität und PoC ergibt sich insgesamt eine Gesamtpunktzahl je Bieter zwischen 0,00 und 10,00. Der Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:

1) Alle Unterlagen wurden in deutscher Sprache eingereicht.

2) Reichen Sie eine Eigenerklärung über das Vermögen Ihres Unternehmens ein, die beinhaltet, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

Jeder Bieter wird aufgefordert, folgende Erklärungen abzugeben:

"Ich erkläre,

• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,

• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),

• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,

• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,

i) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

ii) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,

• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden:

• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs

(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),

• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG

Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.

Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen.

4. Erklärung zum KRG

Ich erkläre, dass im Berliner Korruptionsregister keine Eintragung vorliegt, die den Ausschluss des Bewerbers/Bieters bzw. eine für ihn verantwortlich handelnde Person betrifft.

Ab einer Auftragssumme von 15.000 € wird der Auftraggeber für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.

Deshalb verpflichte ich mich bereits jetzt für den Fall der geplanten Zuschlagserteilung, unverzüglich auf Anforderung des Auftraggebers die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) der für mich verantwortlich handelnde(n) Person(en) für die Abfrage des Auftraggebers beim Berliner Korruptionsregister bekannt zu geben."

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden.

Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel III.) genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen und Zertifikate vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.

3) Übermitteln Sie den Jahresumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

4) Der Bewerber reicht einen aktuellen eintragungsfreien Auszug aus dem Gewerbezentralregister aus dem Jahr 2021 ein.

5) Weisen Sie in einem separaten Dokument den Versicherungsschutz einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Ihres Unternehmens mit einer Deckungssumme von mindestes 0,5 Mio. € für Sach-, Vermögens- und Personenschäden (insgesamt für mindestens bis zu zwei Schadensereignisse im Jahr und mindestens 1 Mio € p.a.) durch eine aktuelle Erklärung des Versicherers (nicht älter als sechs Monate) nach. Alternativ kann eine Eigenerklärung mit Bestätigung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser Versicherungsschutz spätestens zur Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben etwaiger Eignungsleihgeber zu machen. Soweit sich Angaben auf einen Eignungsleihgeber beziehen, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.

6) Das IT-Security-Management des Rechenzentrums ist entweder zertifiziert nach ISO IEC 27001 oder C5-Testat (Cloud Computing Compliance Controls Catalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) oder gleichwertig.

Bei gleichwertigem Zertifikat obliegt es dem Bewerber, die Gleichwertigkeit nachzuweisen.

(Bewertung des Vorhandenseins entsprechender Zertifikate).

Referenzen:

7) Der Bieter reicht drei Referenzen für vergleichbare Leistungen bzgl. Implementierung und Betrieb einer App-basierten Reinigungsdatenbank ein: Eine Referenz gilt als geeignet, wenn eine Reinigungsdatenbank implementiert wurde.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand in Ziffern III.1.1 bis III.1.3 beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

• Zahlung von 50% des Implementierungsbetrages nach Bereitstellung auf dem Qualitätssicherungssystem

• Zahlung von 30% des Implementierungsbetrages nach Bereitstellung zur Abnahme auf dem Abnahmesystem

• Zahlung von 20% des Implementierungsbetrages nach erfolgter Abnahme durch die BVG

Nach erfolgreicher Abnahme zahlt die BVG im Rahmen der Betriebsphase an den AN den im finalen Preisblatt angegebenen Monatsbetrag für die Software-Miete.

Zahlung: innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungseingang

siehe auch Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit der Implementierungsphase eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.

- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen.

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu IV.1.4) Beschränkung der Zahl der Bieter:

Nach Auswertung der Angebote anhand der Preise, der A- und B-Kriterien* sowie der Bewertung des Proof of Concept** werden anhand der Rangfolge nur die 3 erstplatzierten Bieter zu möglichen Verhandlungen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines zweiten, ggf. schon finalen Angebotes aufgefordert. Bei Punktegleichstand werden alle ranggleichen Teilnehmer zu den Verhandlungen eingeladen bzw. zur Abgabe eines weiteren optimierten und ggf. bereits finalen Angebotes aufgefordert.

.

*Einzelheiten zu den A- und B- Kriterien finden Sie in der "Leistungsbeschreibung" bzw. im Dokument "Bewertungsmatrix_Angebot".

.

**Die Aufgabenstellung und deren Bewertung zum Proof of Concept finden Sie im Dokument "Allgemeine Verfahrenshinweise" unter Punkt 4.3.4.2 bzw. im Dokument "Bewertungsmatrix_Angebot".

.

.

.

WEITERES:

.

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0354-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.10.2021, 14:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.

4. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):

7) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

8) Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert.

Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.

Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2021