Rahmenvertrag Wetterschutzhaus und Bahnhofsausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54863
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wetterschutzhaus und Bahnhofsausstattung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wetterschutzhäuser, Streugutbehälter, Sitzbank Calidum Erweiterungselemente, Graffitischutzboard, Sitzbank Remissio Sedeo
Los 1 Wetterschutzhaus
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 1 Wetterschutzhaus
Los 2 Calidum Erweiterungsmobiliare
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 2 Calidum Erweiterungsmobiliare
Los 3 Streugutbehälter Quader
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 3 Streugutbehälter Quader
Ein Bieter kann bei den Losen 3 und 4 einen Rabatt für den Fall anbieten, dass er den Zuschlag für beide Lose erhalten sollte. Dieser Rabatt geht in die Angebotswertung ein. Hierbei wird die Summe der Bewertungspunkte inkl. gewährleistete Rabatte der Lose 3 und 4 des Bieters, mit der Summe der Bewertungspunkte der jeweiligen Bestbieter der Einzellose 3 und 4 verglichen.
Los 4 Streugutbehälter Kugel
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 4 Streugutbehälter Kugel
Ein Bieter kann bei den Losen 3 und 4 einen Rabatt für den Fall anbieten, dass er den Zuschlag für beide Lose erhalten sollte. Dieser Rabatt geht in die Angebotswertung ein. Hierbei wird die Summe der Bewertungspunkte inkl. gewährleistete Rabatte der Lose 3 und 4 des Bieters, mit der Summe der Bewertungspunkte der jeweiligen Bestbieter der Einzellose 3 und 4 verglichen.
Los 5 Graffitischutzboard
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 5 Graffitischutzboard
Los 6 Sitzbvank Sedeo Remissio
bundesweit an den Bahnhöfen der DB AG und ihren Tochtergesellschaften
Los 6 Sitzbvank Sedeo Remissio
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Zahlungsbedingungen gemäß Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Die Zahlung wird wie folgt vereinbart: 21 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto
Zahlung 100 % nach Lieferung und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Je Los werden max. 2 Rahmenvertragspartner gebunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.