E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0561-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen
E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen
Berlin
Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf Elektrifizierung der Omnibusse umgestellt. Die neuerworbenen Busse haben andere Anforderungen. Dazu müssen neue Betriebshöfe gebaut werden.
Der Betriebshofverbund Süd-Ost gehört dazu. Dabei handelt es sich um 2 Standorte, welche über die Minna-Todenhagen-Brücke verbunden sind, an der Rummelsburger Landstraße (ca. 2 ha, nachfolgend RLS genannt) und an der Köpenicker Landstraße (ca. 4 ha, nachfolgend KLS genannt). RLS ist Eigentum der BVG, KLS ist ein Mietobjekt.
Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, beide Standorte mit jeweils mehreren Gebäuden und Carports (zum Laden der Busse) zu koordinieren und eine fachgerechte Bebauung zu gewährleisten, eventuell auch unter Teilbetrieb. Dazu kommt, dass KLS kontaminierten Boden besitzt. In Abstimmung mit dem Bezirksamt muss eine Baugrundverbesserung erfolgen und die Oberfläche versiegelt werden.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI sowie optional die besonedern Leistungen der Lesistungsphase 6 der HOAI für die folgenden Leistungsbilder:
Leistungsbild im Sinne der HOAI §34, Anlage 10 Gebäude und Innenräume
Leistungsbild im Sinne der HOAI §43, Anlage 12 Ingenieurbauwerke Leistungsbild im Sinne der HOAI §47, Anlage 13 Verkehrsanlagen
Leistungsbild im Sinne der HOAI §51, Anlage 14 Tragwerksplanung
Leistungsbild im Sinne der HOAI Anlage 1 (zu §3 Absatz 1) Absatz 1.2 Bauphysik
Leistungsbild im Sinne AHO Heft Nr. 23 Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Leistungsbild im Sinne der HOAI §55, Anlage 15 Technische Ausrüstung
Die Voraussichtliche Fertigstellung des Betriebshofverbundes Süd-Ost - Dezember 2024.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge
unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im
Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise
innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des
Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach
§123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123
Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem
Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei
Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus
Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der
Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber
behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
(5)
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß
der zugehörenden Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch
eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die besonderen Lesitungen der Leistungsphase 6 sind optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen vorzulegen:
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner
Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung" zu
verwenden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen.
Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
3. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind mindestens sechs Referenzen einzureichen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI für die Leistungsinhalte, Hochbau, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie Altlastensanierung ausgeführt wurden.
Referenz 1 - Generalüberwachung.
Referenz 2 - Objektüberwachungslesitungen für die Objekte die als Gebäude in die HOAI 2021, Anlage 10 zu §35 eingeordnet sind.
Referenz 3 - Objektüberwachungslesitungen für die Objekte die als Technische Ausrüstung in die HOAI 2021, Anlage 15 zu §56 eingeordnet sind.
Referenz 4 - Bauoberleitungsleistungen (oder örtliche BÜ) für die Objekte die als Verkehrsanlagen in die HOAI 2021, Anlage 13 zu §48 eingeordnet sind.
Referenz 5 - Bauoberleitungsleistungen (oder örtliche BÜ) für die Objekte die als Ingenieurbauwerke in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §48 eingeordnet sind.
Referenz 6 - Objektüberwachungslesitungen für die Altlastensanierungsmaßnahmen.
1. Mindestanforderungen Baukosten:
Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 25 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 10 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 3 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 5 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 6 im Gesamtumfang von mind. 2 Mio. EUR netto (KG 300-400)
2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenz 1:
Berücksichtigt wird nur eine Referenz, die mindestens für Leistungsbilder Objektüberwachung gem. HOAI Anlage 10 zu § 35 sowie die Technische Ausrüstung gem. HOAI Anl. 14 zu §56 (mind. 5 Anlagengruppen) ausgeführt wurden.
3. Mindestanforderungen an Leistunginhalt Referenzen 1,2,4:
Mindestens eine Referenz (1,2,4) muss für ein vergleichbares Objekt ((Betriebs)-Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle, Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar) erbracht werden.
4. Mindestanforderungen an Leistungsinhalt Referenzen 2-6:
Die Referenzen (2-6) müssen sich von der Referenz 1 (Generalüberwacher) unterscheiden.
5. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Refrenzen 1-6:
Mindestens eine Referenz (1-6) muss zusätzlich zu der LP 8 auch die LP 9 beinhalten.
Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser Eignungsmatrix die 6 Referenzen bewerten. Sollte der Bewerber mehr als 6 Referenzen einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung Fachkundenachweis zu verwenden.
Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beigefügt wird.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.)
Eigenerklärung Fachkundenachweis
(3.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(4.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(5.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere
Erläuterungen sind dem Anschreiben zum
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung
der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig
sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
(TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen
mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab.
4. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich
zu verwenden.
5. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
6. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen.
Die Bewerber sollen hierfür idealerweise das hierfür vom AG
zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.11.2021 eingegangen sind. Der AG behält sich
vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen
werden nicht beantwortet.
7. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
10. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
11. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Der
Bieterkreis kann in den einzelnen Phasen des
Verhandlungsverfahrens schrittweise nach den in der
Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien reduziert
werden. Ergibt eine vorläufige Auswertung der in der jeweiligen
Angebotsrunde eingegangenen Angebote anhand der
Bewertungskriterien, dass ein Angebot hinter den anderen so
weit zurück liegt, dass keine realistische Chance auf eine
Zuschlagserteilung mehr besteht, behält sich die Vergabestelle
vor, mit dem betreffenden Bieter nicht zu verhandeln.
12. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere
Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter
Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten
Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten
Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht
werden. Soweit Angaben zur Eignung nicht auf diese anderen
Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den
Angaben deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
13. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens verwendet werden;
14. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
15. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt
der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.