E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0561-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bee9301ee-2c7e8be76eb430ab
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0561-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

E-Betriebshofverbund Süd-Ost Bauüberwachungsleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf Elektrifizierung der Omnibusse umgestellt. Die neuerworbenen Busse haben andere Anforderungen. Dazu müssen neue Betriebshöfe gebaut werden.

Der Betriebshofverbund Süd-Ost gehört dazu. Dabei handelt es sich um 2 Standorte, welche über die Minna-Todenhagen-Brücke verbunden sind, an der Rummelsburger Landstraße (ca. 2 ha, nachfolgend RLS genannt) und an der Köpenicker Landstraße (ca. 4 ha, nachfolgend KLS genannt). RLS ist Eigentum der BVG, KLS ist ein Mietobjekt.

Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, beide Standorte mit jeweils mehreren Gebäuden und Carports (zum Laden der Busse) zu koordinieren und eine fachgerechte Bebauung zu gewährleisten, eventuell auch unter Teilbetrieb. Dazu kommt, dass KLS kontaminierten Boden besitzt. In Abstimmung mit dem Bezirksamt muss eine Baugrundverbesserung erfolgen und die Oberfläche versiegelt werden.

Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI sowie optional die besonedern Leistungen der Lesistungsphase 6 der HOAI für die folgenden Leistungsbilder:

Leistungsbild im Sinne der HOAI §34, Anlage 10 Gebäude und Innenräume

Leistungsbild im Sinne der HOAI §43, Anlage 12 Ingenieurbauwerke Leistungsbild im Sinne der HOAI §47, Anlage 13 Verkehrsanlagen

Leistungsbild im Sinne der HOAI §51, Anlage 14 Tragwerksplanung

Leistungsbild im Sinne der HOAI Anlage 1 (zu §3 Absatz 1) Absatz 1.2 Bauphysik

Leistungsbild im Sinne AHO Heft Nr. 23 Wärmeschutz und Energiebilanzierung

Leistungsbild im Sinne der HOAI §55, Anlage 15 Technische Ausrüstung

Die Voraussichtliche Fertigstellung des Betriebshofverbundes Süd-Ost - Dezember 2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:

(1)

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen.

Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge

unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im

Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem

Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz

und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige

oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise

innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

(2)

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

(3)

Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des

Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach

§123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123

Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem

Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB

geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.

Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei

Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus

Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der

Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.

(4)

Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber

eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber

behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

berücksichtigen.

(5)

Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß

der zugehörenden Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch

eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die besonderen Lesitungen der Leistungsphase 6 sind optional.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen vorzulegen:

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(AEntG) nicht vorliegen.

4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen

für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.

5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

nicht vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner

Korruptionsregister vorliegt.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt

"Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung" zu

verwenden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der

Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage

einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen.

Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche

und finanzielle Leistungsfähigkeit:

1. Erklärung zu Umsätzen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen

Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum

Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit

dem Angebot vorzulegen:

Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und

berufliche Leistungsfähigkeit:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare

Leistungen

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

3. Technische Ausstattung des Bewerbers

Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens sechs Referenzen einzureichen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI für die Leistungsinhalte, Hochbau, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie Altlastensanierung ausgeführt wurden.

Referenz 1 - Generalüberwachung.

Referenz 2 - Objektüberwachungslesitungen für die Objekte die als Gebäude in die HOAI 2021, Anlage 10 zu §35 eingeordnet sind.

Referenz 3 - Objektüberwachungslesitungen für die Objekte die als Technische Ausrüstung in die HOAI 2021, Anlage 15 zu §56 eingeordnet sind.

Referenz 4 - Bauoberleitungsleistungen (oder örtliche BÜ) für die Objekte die als Verkehrsanlagen in die HOAI 2021, Anlage 13 zu §48 eingeordnet sind.

Referenz 5 - Bauoberleitungsleistungen (oder örtliche BÜ) für die Objekte die als Ingenieurbauwerke in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §48 eingeordnet sind.

Referenz 6 - Objektüberwachungslesitungen für die Altlastensanierungsmaßnahmen.

1. Mindestanforderungen Baukosten:

Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 25 Mio. EUR netto (KG 300-400)

Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 10 Mio. EUR netto (KG 300-400)

Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400)

Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 3 Mio. EUR netto (KG 300-400)

Referenz 5 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto (KG 300-400)

Referenz 6 im Gesamtumfang von mind. 2 Mio. EUR netto (KG 300-400)

2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenz 1:

Berücksichtigt wird nur eine Referenz, die mindestens für Leistungsbilder Objektüberwachung gem. HOAI Anlage 10 zu § 35 sowie die Technische Ausrüstung gem. HOAI Anl. 14 zu §56 (mind. 5 Anlagengruppen) ausgeführt wurden.

3. Mindestanforderungen an Leistunginhalt Referenzen 1,2,4:

Mindestens eine Referenz (1,2,4) muss für ein vergleichbares Objekt ((Betriebs)-Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle, Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar) erbracht werden.

4. Mindestanforderungen an Leistungsinhalt Referenzen 2-6:

Die Referenzen (2-6) müssen sich von der Referenz 1 (Generalüberwacher) unterscheiden.

5. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Refrenzen 1-6:

Mindestens eine Referenz (1-6) muss zusätzlich zu der LP 8 auch die LP 9 beinhalten.

Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser Eignungsmatrix die 6 Referenzen bewerten. Sollte der Bewerber mehr als 6 Referenzen einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung Fachkundenachweis zu verwenden.

Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beigefügt wird.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt

anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu

sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

(1.)

Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von

jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag

benannten Nachunternehmer)

(2.)

Eigenerklärung Fachkundenachweis

(3.)

Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)

(4.)

im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer

Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)

(5.)

im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung

einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere

Erläuterungen sind dem Anschreiben zum

Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich

unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten

Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.

Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung

der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs

nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig

sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb

(TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen

mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,

Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.

3. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über

eine Vergabemanagement-Software sowie über eine

Vergabeplattform ab.

4. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden

Interessenten auf direkt, kostenfrei und ausschließlich

elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich

zu verwenden.

5. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, regelmäßig und

selbstständig auf

über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte

oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante

Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den

Auftraggeber erfolgt nicht.

6. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen.

Die Bewerber sollen hierfür idealerweise das hierfür vom AG

zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die

Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln.

Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.11.2021 eingegangen sind. Der AG behält sich

vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen

werden nicht beantwortet.

7. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich

elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit

(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die

Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,

per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion

des Bietercockpits ist unzulässig.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

10. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen

an den Vergabeunterlagen einschließlich der

Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den

Vertragsbestimmungen vor.

11. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Der

Bieterkreis kann in den einzelnen Phasen des

Verhandlungsverfahrens schrittweise nach den in der

Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien reduziert

werden. Ergibt eine vorläufige Auswertung der in der jeweiligen

Angebotsrunde eingegangenen Angebote anhand der

Bewertungskriterien, dass ein Angebot hinter den anderen so

weit zurück liegt, dass keine realistische Chance auf eine

Zuschlagserteilung mehr besteht, behält sich die Vergabestelle

vor, mit dem betreffenden Bieter nicht zu verhandeln.

12. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,

sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder

technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere

Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener

Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter

Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen

Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten

Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten

Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht

werden. Soweit Angaben zur Eignung nicht auf diese anderen

Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den

Angaben deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder

finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall

gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe haftet.

13. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu

behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens verwendet werden;

14. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

15. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt

der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,

wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2021