Verkehrsstation Schwäbisch Hall - Hessental, Modernisierung Verkehrsstation - BIM Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45051
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsstation Schwäbisch Hall - Hessental, Modernisierung Verkehrsstation - BIM Planungsleistungen
Verkehrsstation Schwäbisch Hall - Hessental, Modernisierung Verkehrsstation - BIM Planungsleistungen
Stuttgart
erkehrsstation Schwäbisch Hall - Hessental, Modernisierung Verkehrsstation - BIM Planungsleistungen. Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt.
Entfällt.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.):
— Anlage 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Planung bauliche Anlagen hier Planung Verkehrsanlagen Bahnsteige und Planung bauliche Anlagen hier Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2020/S 185-447761 am 23.09.2020.
— Anlage 2: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Planung von elektrischen Energieanlagen hier Planungvon elektrischen Energieanlagen zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU 2020/S 184-445234 vom 22.09.2020.
— Anlage 3: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Planung Oberleitungsanlagen hier Planung 15 KVStandard Oberleitungsanlagen zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2020/S 184-445233 am 22.09.2020.
— Anlage 4: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Planung LST hier Planung LST zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2020/S 184-445235 am 22.09.2020.
— Anlage 5: Bearbeitung der innerhalb der Ausschreibungsunterlagen befindlichen Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan. Befüllung im Teilnahmewettbewerb im Abschnitt 5.2.
— Anlage 6: BIM-spezifische Eignungskriterien der DB Station&Service AG:
— Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert),
— Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter),
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen /Seminaren.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 15.11.2021 – 7.00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: [gelöscht] . Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.