Transporte von U-Bahnwagen über die Straße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0558-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Transporte von U-Bahnwagen über die Straße
Transporte von U-Bahnwagen über die Straße
Berlin
Transport Fahrzeuge die nicht über die Schiene ihrem Bestimmungsort zugeführt werden können und per LKW über die Straße transportiert werden müssen.
Die Transporte erfolgen zwischen den folgenden Standorten.
*Liegenschaft Britz Süd:
Schlosserweg 3
12351 Berlin
*Liegenschaft Friedrichsfelde:
Erich-Kurz-Str. 4
10319 Berlin
*Liegenschaft Seestraße:
Müllerstr. 49
13349 Berlin
*Liegenschaft Grunewald:
Machandelweg 24
14052 Berlin
Die folgende Anzahl an Transporte ist avisiert:
2022: ca. 164 Transporte
2023: ca. 146 Transporte
2024: ca. 66 Transporte
2025: ca. 78 Transporte
2026: ca. 146 Transporte
Der Auftrag beinhaltet eine Option über maximal 1 x 24 Monate (bis maximal 28.02.2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen für durchgeführten Transporte:
Jeder Bewerber hat zur Teilnahme an der weiteren Vergabe nachzuweisen, dass bereits erfolgreich Transporte von Schienenfahrzeugen über die Straße durchgeführt worden sind. Hierzu gibt der Bewerber im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" Referenzen an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Transporte von ca. 70 Schienenfahrzeugen innerhalb eines Kalenderjahres nachgewiesen werden können.
Um als wirschaftlich geeignet für diesen Auftrag zu gelten wird ein durschnittlicher Jahresumsatz von 450.000€, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vorausgesetzt.
Zur Überprüfung geben Sie bitte unter Abschnitt II Punkt 1a) im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" die Umsätze Ihrer letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
450.000€ durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Um als geeignet für diesen Auftrag zu gelten bestätigen Sie bitte im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" unter Punkt 3, dass Sie die in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Transporte mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen organisieren können.
Geben Sie hier bitte auch an mit wieviel Werktagen Voraluf Sie einen Transport organisieren können.
Vorlaufzeit von maximal 10 Werktagen zur Organisation der jeweiligen Transporte.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.