Lastprüfung Radsatzgetriebe ICE 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF55355
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lastprüfung Radsatzgetriebe ICE 4
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Lastprüfungen an den Radsatzgetrieben der ICE 4 Flotte
200 Prüfungen in 2022 und bis zu 150 optionale Prüfungen in 2022 sowie 250 Prüfungen in 2023 und bis zu 200 optionale Prüfungen in 2023
Lastprüfung des Radsatzgetriebes ICE 4 im folgenden Umfang: 200 Prüfungen in 2022 und bis zu 150 optionale Prüfungen in 2022 sowie 250 Prüfungen in 2023 und bis zu 200 optionale Prüfungen in 2023
bis zu 150 optionale Prüfungen in 2022 sowie bis zu 200 optionale Prüfungen in 2023
150 Prüfungen in 2022 und bis zu 50 optionale Prüfungen in 2022 sowie 150 Prüfungen in 2023 und bis zu 50 optionale Prüfungen in 2023
Lastprüfung am Radsatzgetriebe ICE4 im folgenden Umfang: 150 Prüfungen in 2022 und bis zu 50 optionale Prüfungen in 2022 sowie 150 Prüfungen in 2023 und bis zu 50 optionale Prüfungen in 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.