Vermögensverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: BMH-VV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mh-stiftung.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung, Bildung und Erinnerung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermögensverwaltung

Referenznummer der Bekanntmachung: BMH-VV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verwaltung des Anlagevermögens der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld einschließlich nicht depot- oder verwahrfähiger Vermögens- und Kapitalanlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66120000 Investmentbanking und damit verbundene Dienstleistungen
66130000 Effektenvermittlung und andere verwandte Wertpapier- und Warenhandeldienstleistungen
66140000 Portfolioverwaltung
66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

(1) Auftraggeber ist die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Mohrenstraße 34, 10117 Berlin, (im Folgenden auch "Auftraggeber", "Stiftung" oder "BMH").

(2) Die BMH wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung hat zum Ziel, an Magnus Hirschfeld zu erinnern, die Verfolgung der Homosexuellen zur erforschen, Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern sowie einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Homosexuellen in Deutschland entgegenzuwirken. Weitere Informationen über die BMH befinden sich in den Auftragsunterlagen, auf der Internetseite der Stiftung, den sozialen Medien und in den Tätigkeitsberichten (vgl. https://mh-stiftung.de/ueber-die-stiftung/).

(3) Die Stiftung finanziert ihre Arbeit aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie Zuwendungen (z.B. Spenden, selbst beantragte Fördermittel für die stiftungseigenen Projekte, weitere Drittmittel). Seit 2017 unterstützt der Bund die BHM mit einer institutionellen Förderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Höhe von bis zu [Betrag gelöscht] Euro im Jahr 2020. Die Stiftung darf auch Zustiftungen und Nachlässe annehmen. Das Vermögen der Stiftung belief sich zum Stichtag 31.12.2020 auf [Betrag gelöscht] EUR.

(4) Auftragsgegenstand ist die Verwaltung der Anlagevermögens der BMH einschließlich nicht depot- oder verwahrfähigen Vermögens- und Kapitalanlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der Dringlichkeit investiver Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie wird die Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 6 und 8 VgV auf 20 Kalendertage verkürzt. Auf die Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 8. Juli 2020 wird hingewiesen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 142-378177
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR0J7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2021