ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 44_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Videokonferenzlösung
Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen Nutzern, mit einer Option für Aufwuchs in Schritten von 500 Nutzern, beschafft. Außerdem sind Anpassungsleistungen und Schulungen von Mitarbeitern in einem gewissen Umfang vorgesehen.
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Für die Berliner Verwaltung wird eine SaaS Videokonferenzlösung, basierend auf Open Source, für einen beschränkten Nutzerkreis von 2.000 gleichzeitigen Nutzern, mit einer Option für Aufwuchs in Schritten von 500 Nutzern, beschafft. Außerdem sind Anpassungsleistungen und Schulungen von Mitarbeitern in einem gewissen Umfang vorgesehen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 48 Monate
Der Vertrag enthalt Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1 Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder der Niederlassung des Bewerbers Voraussetzung für die Berufsausübung ist (z.B. Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Handelsregisterauszug" und reichen Sie diesen mit dem Angebot ein.;einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
III.1.1.2 Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen. Für die Erklärung ist das Formular E II (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
III.1.1.3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Für die Erklärung ist das Formular Wirt-124 EU zu verwenden.; einzureichen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Eignungsleihegeber
III.1.2.1 Bestätigung des Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr von mindestens 400.000,- EUR. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Für die Erklärung ist das Formular E I (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; jedem/dem Unternehmen, welches die entsprechende Eignung nachweisen kann (Bietergemeinschaft und/oder Eignungsleihegeber)
III.1.2.2 Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als ""Anlage Versicherungsnachweis"" und reichen Sie diesen mit dem Angebot ein. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.; Einem (1) Mitglied einer Bietergemeinschaft
Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt. Außerdem ist es möglich sich bei Unterauftragnehmern einer Eignungsleihe zu bedienen. Bitte beachten Sie bei den aufgeführten Eignungskriterien die Hinweise, wer die entsprechende Eignung nachzuweisen hat.
III.1.3.1 Nachweis von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Videokonferenzlösungen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:
1) Leistungszeitraum: - Ausführung in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens)
- Das Referenzprojekt muss nicht abgeschlossen sein, aber eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten aufweisen
2) Anzahl der Lizenzen: - mindestens 40.000 Einzellizenzen
- oder 5.000 Concurrent User-Lizenzen (gleichzeitige Nutzer)
Für die Erklärung ist das Formular E III (Datei:44_2021 OV RV ViKo Eignung Formulare_V100.docx) zu verwenden.; jedem/dem Unternehmen, welches die entsprechende Eignung nachweisen kann (Bietergemeinschaft und/oder Eignungsleihegeber)
III.1.3.2 "Bestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle.
Hinweis: Soweit aktuell noch kein Ticket-System vorhanden ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass ein elektronisches Ticket-System vor Erteilung des Zuschlags aufgebaut wird und spätestens mit Leistungsbeginn zur Verfügung steht (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.; dem Unternehmen, welches während der Auftragsausführung Störungsmeldungen entgegennimmt
III.1.3.3 Der Bieter bestätigt, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, der für die fachliche und umfassende Bewältigung der mit der Erbringung der Leistungen verbundenen fachlichen Aufgaben erforderlich ist.; jedem Unternehmen, welches während der Auftragsausführung im direkten Kontakt zum Auftraggeber stehen wird
III.1.3.4 Der Bieter bestätigt, dass er über einen offiziell bestellten IT-Sicherheitsbeauftragten verfügt.; dem Unternehmen, welches die Videokonferenzlösung betreibt.
Alle Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt. Außerdem ist es möglich sich bei Unterauftragnehmern einer Eignungsleihe zu bedienen. Bitte beachten Sie bei den aufgeführten Eignungskriterien die Hinweise, wer die entsprechende Eignung nachzuweisen hat.
Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141
Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/