Experimentelle Entwicklung eines Verfahrens für die endkonturnahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Experimentelle Entwicklung eines Verfahrens für die endkonturnahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt
Im Rahmen des Projekts UT 7011 „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ (im Folgenden: CORE) verfolgt die HSU einen ganzheitlichen Ansatz, um Bauteilkomponenten in ressourcenschonenden Verfahren herzustellen, energie- und materialschonend aufzuarbeiten und zu reparieren.
Auftragsgegenstand sind Leistungen im Zusammenhang mit der experimentellen Entwicklung eines Verfahrens für die endkonturnahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt.
Im Rahmen des CORE-Projekts verfolgt die HSU einen ganzheitlichen Ansatz, um Bauteilkomponenten in ressourcenschonenden Verfahren herzustellen, energie- und materialschonend aufzuarbeiten und zu reparieren.
Dazu will sie ein Modellzentrum aufbauen, das durch den Einsatz neuer computergestützter Verfahren zielgerichtet geeignete Strategien zum ressourcenschonenden Aufbau sowie zur Aufarbeitung lasttragender Komponenten vorschlägt.
Auftragsgegenstand sind Leistungen im Zusammenhang mit der experimentellen Entwicklung eines Verfahrens für die endkonturnahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt.
Gegenstand der Kooperation ist die Entwicklung von Parametern für das Kaltgasspritzen in der computergesteuerten Bauteilfertigung.
Das Gesamtziel des Projektes ist darauf abgestimmt, ein Verfahren für die endkontournahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt zu entwickeln.
Der Auftragnehmer ist von Beginn an in dem Projekt eingebunden, um in dem Modellsystem technisch als auch im industriellen Maßstab umsetzbare Techniken zu erproben. Im Erfolgsfall sollen diese Techniken auf die Produktivsysteme übertragen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Aufgaben:
• Der Auftragnehmer stellt der HSU für die Projektdauer ein Schrottbauteil zur Verfügung. An diesem Bauteil kann die HSU nicht nur Bauteilgeometrien aufnehmen, sondern typische Schadensbilder erkennen und diese zur Vermessung und Reparatur durch den zu entwickelnden Prozess benutzen, ggf. auch zerstörend prüfen. Zudem liefert der Auftragnehmer Informationen über zu erwartende Schadensgeometrien basierend auf der Erfahrung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt zudem Daten zur Reparaturfähigkeit zur Verfügung.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich die von der HSU entwickelten Basisparameter zum Materialauftrag von Aluminiumlegierungen auf Praxistauglichkeit in dem Produktivsystem zu prüfen.
• Der Auftragnehmer führt Raustrahlversuche an Proben und ggf. Bauteilen zur Untersuchung geeigneter Anpassungen des Raustrahlprozesses bzw. der Nutzung alternativer Prozesse zur Oberflächenvorbereitung für optimale Adhäsion durch.
• Der Auftragnehmer definiert Anforderungen für den Aufbau von Kanten und Flanschen und führt hierzu entsprechende Versuche mit dem Produktivsystem durch.
• Der Auftragnehmer führt Untersuchungen zum Einfluss von lokalen Wärmebehandlungen mit Wärmematten und Heizlampen zur Verbesserung der Eigenschaften des aufgetragenen Materials durch.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich Salzsprühtests nach ASTM Standard durchzuführen um die HSU in ihren Untersuchungen bzgl. Korrosionsbeständigkeit zu unterstützen.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die optimale Prozesskette unter Produktionsbedingungen im Rahmen des beim Auftragnehmer vorhandenen Anlagensetups zu erproben.
• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vergleichende Untersuchungen der HSU-Proben mit zerstörungsfreien Prüfverfahren auf seiner Basis durchzuführen.
• Der Auftragnehmer bereitet die luftfahrtrechtliche Nachweisführung einer Kaltgasspritzreparatur auf dem von dem Auftragnehmer gewählten Bauteil vor. Die dazu benötigten Proben und Nachweisführungen sind durch Arbeitspakete des Auftragnehmers und Arbeitspakete der HSU abgedeckt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf im Projekt „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ mit der LHT zusammenarbeiten, ohne zuvor ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet.
Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit der LHT nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Die LHT trägt mit ihren Beratungsleistungen wesentlich dazu bei, einen Aufbau von Kanten und einen radialen Flanschaufbau zu ermöglichen. Sie erbringt außerdem experimentelle Entwicklungsleistungen, die einen wesentlichen Beitrag zu dem Forschungsziel, ein Verfahren für die endkontournahe Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt zu entwickeln, darstellen.
Die LHT unterstützt die HSU methodisch bei der Entwicklung von Basisparametern zum Materialauftrag unter Stickstoffatmosphäre. Darüber hinaus führt die LHT Raustrahlversuche an Proben und ggf. Bauteilen zur Untersuchung geeigneter Anpassungen des Raustrahlprozesses bzw. der Nutzung alternativer Prozesse zur Oberflächenvorbereitung durch und führt Salzsprühtests durch, um die HSU in ihren Untersuchungen zur Korrosionsbeständigkeit zu unterstützen.
Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig.
Das Projekt „Computergesteuerte Bauteilaufarbeitung“ unterfällt der „Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung“ (CPV-Code „73200000-4“) und somit keinem der von der Rückausnahme erfassten CPV-Codes.
Die Voraussetzungen der Rückausnahme liegen außerdem nicht vor. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Die LHT bringt Sachmittel in Höhe von etwa [Betrag gelöscht] EUR in die Kooperation ein. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse nicht ausschließliches Eigentum der HSU.
Die Projektergebnisse sind nicht ausschließlich für den Gebrauch der HSU im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit bestimmt. Die Kooperationspartner beabsichtigen zum Wohle der Allgemeinheit Erkenntnisse über Verfahren für die Reparatur von Bauteilen für die Luftfahrt zu gewinnen. Die Forschungsergebnisse stehen neben den partizipierenden Partnern auch anderen Wirtschaftsteilnehmern sowie der Allgemeinheit zur freien Verfügung. Andere Wirtschaftsteilnehmer haben die Möglichkeit, von den Forschungsergebnissen durch die Vergabe von Lizenzen zu profitieren. Darüber hinaus werden die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (open access) sowie Dissertationen zugänglich gemacht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.lufthansa-technik.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.