Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0540-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG
Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für diverse Liegenschaften der BVG
Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, (BVG), sind der federführende Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen im Ballungsraum Berlin.
Auf der Grundlage dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden, auf deren Grundlage der Bedarf der BVG an Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle gedeckt wird.
Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe beträgt p. a. [Betrag gelöscht] EUR (netto); dies entspricht dem zweifachen des prognostizierten Auftragsvolumens.
Die detaillierte Beschreibung der zu liefernden Stühle ergibt sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis. Die weiteren Details zum Verfahren entnehmen Sie den übrigen Vergabeunterlagen u. a. dem Vertragsleitfaden.
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 1.6.2022 bis zum 31.5.2026 geschlossen werden, mit einer Fortführungsoption bis maximal 31.5.2030.
Für eine feste Vertragslaufzeit von vier Jahren wurden die nachfolgenden Mengen auf der Grundlage der Jahre 2018 -2020:
960 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne
912 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne + Nackenstütze
40 Stück - Typ Bürodrehstuhl XXL (Größe ab 195cm)
20 Stück - Typ Bürodrehstuhl XS
150 Stück - Typ 24-H-Drehsessel
12 Stück - Typ Drehsessel XXL (Gewicht von 150-200kg)
515 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Vierbeiner
1.500 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Freischwinger
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 48 Monate verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens sieben Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
01.06.2026 - 31.05.2028 (1. Option)
01.06.2028 - 31.05.2030 (2. Option)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
Vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
8. Nachweis einer DIN EN ISO 9001 Zertifizierung 2015 bzw. in der aktuell gültigen Fassung
9. Nachweis einer EN ISO 14001 Zertifizierung 2015 bzw. in der aktuell gültigen Fassung
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EURO netto) aufgeteilt für die
abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (in EURO netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018,
2019 und 2020. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld
gemäß III.1.3 (Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle) in den Jahren 2018 bis 2020.
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt zur Verfügung.
zu 2) Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2018, 2019, 2020 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle) von mindestens EUR 300.000,00 netto.
Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) vorzulegen.
A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.
1) Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte erfolgen.
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den Vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3 Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Diese dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle mit einem jährlichen Bestellvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache
zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags
Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der
Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen
Mindestlohn,
- die allgemeinen Anforderungen entsprechend Dokument "Allgemeine
Anforderungen + Leistungsverzeichnis_Stuhltypen"
- die allgemeinen Anforderungen an die Bürodreh- und Besucher-/Konferenz-
stühle entsprechend Dokument "Sonstige Anforderungen_ Produkteignung"
sind zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des
Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten
Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
FEM2-0540-2021 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit
dem Angebot (Angebotsfrist: 17.12.2021, 12:00) einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
FEM2-0540-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur
Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur
auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.11.2021 an die unter Ziffer I.1)
bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht
beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u.
Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform
AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum
Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten
von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der
sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen
Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular
vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu
erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es können zusätzlich zu den
Formblättern selbst erstellte Anlagen verwendet werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich
hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1 genannten Unterlagen auch für
den Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Angaben des
Eignungsverleihers zu den in Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
Anforderungen sind in einem separaten Formblatt auszuweisen, soweit auf
diese Angaben für den Nachweis Leistungsfähigkeit Bezug genommen werden
soll. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher vorzulegen, nach deren Inhalt
die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses
ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als
Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und
über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise
(s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 17.12.2021, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die
Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende
Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen
ist.
Erfüllt der Bieter die Anforderungen an die Bürodreh- und Besucher- bzw.
Konferenzstühle (Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das
Erstangebot zu erteilen.
Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 14.03.2022
bis 18.03.2022 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter
aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese
werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch
Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.