Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von von Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Quedlinburg, Helmstedt, Magdeburg und Holzminden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 017-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 017-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von von Winterdienst-, Grauflächenreinigungs- und Grünpflegeleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Quedlinburg, Helmstedt, Magdeburg und Holzminden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg - VOEK 017-21
Los 1
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Quedlinburg PLZ 06484
Los 2
Winterdienst in Helmstedt PLZ 38350
Los 3
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Magdeburg PLZ 39116
Los 4
Grünpflegeleistungen in Magdeburg PLZ 39116 und Quedlinburg in 06484
Los 5
Grünpflegeleistungen in Holzminden PLZ 37603
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Quedlinburg
Julius Kühn-Institut (JKI), Erwin-Baur-Straße 27, 06484 Quedlinburg
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen
Durchführung des Winterdienstes (innerhalb und außerhalb der Winterdienstsaison) bzw. Durchführung der Grauflächenreinigung (ganzjährig)
Grauflächenreinigung
Öffentliche Flächen
Gehweg - Reinigen: ca. 350 m²
Gehweg - Reinigen: ca. 350 m² (Bedarfsposition)
Nicht öffentliche Flächen
Befestigte Flächen sowie Feuerwehrstellflächen - Reinigen: ca. 12.317 m²
Befestigte Flächen sowie Feuerwehrstellflächen - Reinigen: ca. 12.317 m²
(Bedarfsposition)
Unbefestigte Flächen - Reinigen: ca. 225 m² (Bedarfsposition)
Winterdienst
Öffentliche Flächen
Gehweg: ca. 350 m²
Nicht öffentliche Flächen
Befestigte Flächen sowie Feuerwehrstellflächen: ca. 12.317 m²
Fluchtwege: ca. 230 m² (Abrufleistung)
Zusätzliche Streugutentfernung innerhalb der Winterdienstsaison
(Abrufleistung)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Winterdienst in Helmstedt
Zollamt (ZA) Helmstedt, An der Autobahn A2, LZ Helmstdt
Zentralstelle Zollversand (ZZV) Helmstedt, An der Autobahn A2, 38350 Helmstedt
Durchführung des Winterdienstes (innerhalb und außerhalb der Winterdienstsaison)
Winterdienst
Nicht öffentliche Flächen: ca. 8.915 m²
Zusätzliche Streugutentfernung innerhalb der Winterdienstsaison (Abrufleistung)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen in Magdeburg
BStU Außenstelle Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 3, 39116 Magdeburg
Durchführung des Winterdienstes (innerhalb und außerhalb der Winterdienstsaison) bzw. Durchführung der Grauflächenreinigung (ganzjährig)
Grauflächenreinigung
Öffentliche Fläche - Reinigen: ca. 225,00 m²
Nicht öffentliche Flächen
Nicht öffentliche Flächen - Reinigen: ca. 1.708,23 m²
Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) - Reinigen: 11 Stück
Entwässerungsrinnen - Reinigen: ca. 4,3 lfm.
Schuhabstreifer vor Haupteingang - Reinigen: 1 Stück
Winterdienst
Öffentliche Fläche: ca. 225,00 m²
Nicht öffentliche Flächen
Nicht öffentliche Flächen: ca. 505,60 m²
Zusätzliche Streugutentfernung innerhalb der Winterdienstsaison
(Abrufleistung)
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen in Magdeburg und Quedlinburg
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Magdeburg, Fürstenwallstraße 19/20, 39104 Magdeburg
Julius Kühn-Institut (JKI), Erwin-Baur-Straße 27, 06484 Quedlinburg
Durchführung der Grünpflege (WE 141669: innerhalb der Grünpflegesaison vom 01.04. bis 31.12. eines Kalenderjahres; WE 143002: ganzjährig)
Pflanzflächen - Säubern mit Lockern: ca. 30 m²
Pflanzflächen - Laubaufnahme: ca. 30 m²
Sträucher und Rosen - Erhaltungs- und Pflegeschnitt, Höhe < 2 m: ca. 10 m²
Sträucher - Erhaltungs- und Pflegeschnitt, Höhe > 2 m: ca. 10 m²
Gebrauchsrasen - Mähen: ca. 225 m²
Gebrauchsrasen - Laubaufnahme: ca. 225 m²
Gehölzflächen - Ausmähen mit Freischneider, ca. 260 m²
Gräserbepflanzung - Wildwuchsbeseitigung, ca. 1.103 m² (Bedarfsposition)
Hecken (Liegenschaftseinzäunung) - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 6.850 lfm.
Hecken (Liegenschaftseinzäunung) - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 6.850 lfm.
(Bedarfsposition)
Hecke (am Mittelweg) - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 850 lfm.
Hecke (am Mittelweg) - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 850 lfm. (Bedarfsposition)
Windschutzstreifen - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 1.102 lfm.
Windschutzstreifen - Schnitt; Höhe max. 3 m, ca. 1.102 lfm. (Bedarfsposition)
Buchenhecke - Schnitt; Höhe > 2 m, ca. 80 lfm. (Bedarfsposition)
Büsche - Erhaltungs- und Pflegeschnitt; Höhe max. 3 m, ca. 200 m² (Bedarfsposition)
Landschaftsrasen - Mähen mit Sichelmäher, ca. 18.405 m²
Rasenflächen (u.a. Mulden) - Mähen mit Freischneider, ca. 3.011 m²
Schotterrasen - Mähen mit Sichelmäher, ca. 835 m²
Parkplatzrasen - Mähen mit Sichelmäher, ca. 3.751 m²
Rasenflächen (Graben) - Mähen mit Freischneider, ca. 1.600 m²
Rasenflächen (Flutgraben) - Mähen mit Freischneider, ca. 2.085 m²
Rasenkanten - Freischneiden mit Freischneider, ca. 1.000 lfm.
Landschaftsrasen und Parkplatzrasen - Laubaufnahme, ca. 22.156 m²
Teichrand - Pflege, ca. 40 lfm.
Los 4
WE 141669 01.03.2022 28.02.2026
WE 143002 01.04.2022 28.02.2026
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen in Holzminden
Zollamt (ZA) Holzminden, Ernst-August-Straße 3, 37603 Holzminden
Durchführung der Grünpflege (innerhalb der Grünpflegesaison vom 01.03. bis 31.12. eines Kalenderjahres)
Pflanzflächen - Durchputzen: ca. 53 m²
Pflanzflächen - Laubaufnahme: ca. 53 m²
Sträucher - Erhaltungs- und Pflegeschnitt, Höhe > 2 m und < 5 m: ca. 53 m²
Wiesenflächen - Mähen: ca. 544 m²
Wiesenflächen - Laubaufnahme: ca. 544 m²
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
(im Vordruck Anhang II enthalten)
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
(im Vordruck Anhang II enthalten)
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige
Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 100.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen
(im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Angaben/Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anhang II der Vergabeunterlagen):
6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können
(im Vordruck Anhang II enthalten).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
(im Vordruck Anhang II enthalten):
8. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Grünpflege und Grauflächenreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m.
§ 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen.
Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote
können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.11.2021 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de