4224 BÜ 3 Saalequerung Referenznummer der Bekanntmachung: A422300424

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c0cd30416-3655fd1f6e5fa085
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4224 BÜ 3 Saalequerung

Referenznummer der Bekanntmachung: A422300424
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gem. HOAI § 43 und 47 Lph 8,

Weitere besondere Leistungen der Tragwerksplanung, Planmanagement, Nachtragsprüfung, Bauvermessung und Einrichtung des Baubüros

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Baumaßnahme VKE 4221.1/4224, Neubau der A143 von der AS Halle Neustadt (B80) - AD Halle Nord (A14), ist über eine Strecke von insgesamt 13,20 km die A143 inkl. aller Bauwerke, Nebenanlagen und Anpassungen im nachgeordneten Netz neu zu errichten. Aktuell im Bau sind:

A422290408 BL1.1 L159n mit BW 7

A422290410 BL1.2 Baugrube BW 08Ü und Behelfsbrücke

A422300403 BL02 BW05 Talbrücke Benkendorfer Bach

Weiter sind folgende Baulose geplant:

Baulos Nr. Auftrag Nr. Baulos Bezeichnung

3.1 A422300404 BL3.1 Vorgez-BW Süd BW01Ü+04Ü

3.2 A422300405 BL3.2 VA Süd mit BW 02Ü, 03Ü, 06Ü

3.3 A422300410 BL3.3 ISW BW 02Ü, 03Ü, 04Ü

3.4 A422300406 BL3.4 VA-Süd+Altbergbausanierung

3.6 A422310425 BL3.6 Baustellenzufahrten Süd

4.1 A422300407 BL4.1 Saalequerung Bw08Ü+09A

4.2 A422300411 BL4.2 Saalequerung Einhausung

4.4 900003450 BL4.4 Technische Ausstattung BW08Ü

5.1 A422300408 BL5.1 Vorgez-BW Nord BW10Ü+11Ü+13Ü+14Ü

5.2 A422300409 BL5.2 VA Nord mit BW12Ü+ 15Ü+ 16Ü+ 17A

5.3 A422300412 BL5.3 ISW BW15Ü

5.5 900003451 BL5.5 Technische Ausstattung BW12Ü

10 A422290431 BL10 Baumfällung und Rodung

11 A422300413 BL11 Fahrzeugrückhaltesysteme

12 A422300414 BL12 Markierung

13 A422300415 BL13 Beschilderung+Wegweisung

14 A422300416 BL14 LSA AS-Salzmünde+AS-Halle-Trotha

Die Bauoberleitung der Gesamtmaßnahme ist mit Vertrag A422280416 an das Ing.-Büro Prof. Dr.-Ing. Heinrich Bechert + Partner vergeben worden.

Das Konzept für die Bauüberwachung sieht eine Teilung der Gesamtmaßnahme in folgende Bauüberwachungslose vor. Die geographische Zuordnung und die Bauzeiträume waren dazu das Kriterium.

BÜa: BL1.1 (beauftragt an VIC)

BÜ1: BL1.2 und BL02 (beauftragt an ARGE ICL/EIBS)

BÜ2: BL3.1-3.4, 3.6, 5.1, 11-14

BÜ3: BL4.1, 4.2 (Saalequerung)

BÜ4: BL5.2 und 5.3

BÜ5: BL4.4 und 5.5

Die BÜ3 ist Gegenstand dieser Vergabe.

Die Leistung BÜ3 beinhaltet:

• Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gem. HOAI § 43 und 47 Lph 8

• Weitere besondere Leistungen der Tragwerksplanung, Planmanagement, Nachtragsprüfung, Bauvermessung und Einrichtung des Baubüros

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

- nur Mindeststandard -

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung):

Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:

MA 1: öBü Ingenieurbauwerke (Lärmschutztunnel) 20 v.H.

MA 2: öBü Ingenieurbauwerke (Strombrücke) 20 v.H.

MA 3: öBü Ingenieurbauwerke (Vorlandbrücke) 20 v.H.

MA 4: öBÜ Ingenieurbauwerke - nur Mindeststandard

MA 5: öBü Bauabrechnung - nur Mindeststandard

MA 6: öBÜ Vermessung - nur Mindeststandard

MA 7: öBü Ingenieurbauwerke (VA und Erdbau) 20 v.H.

Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen mit folgender Unterwichtung:

• berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation / Weiterbildung): 20 v.H.

• Referenzen: 80 v.H.

- 80 -

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

- nur Mindeststandard -

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung):

Leitender Bauüberwacher - Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Person mit folgender Unterwichtung:

• berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation / Weiterbildung): 20 v.H.

• Referenzen: 80 v.H.

- 20 -

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Personalbestand in den letzten drei Jahren.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

- nur Mindeststandard -

Summe 100 v.H.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3,00 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,00 Mio € gegeben ist.

(siehe Teilnahmeunterlagen)

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: kumulierter jährlicher Gesamtumsatz: 1 Mio. EUR.

(siehe Teilnahmeunterlagen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.

§ 46 (3) 2 VgV:

Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

§ 46 (3) 1 VgV:

Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische

Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

§ 46 (3) 8 VgV:

Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- zu § 46 (3) 2 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).

- zu § 46 (3) 1 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).

- § 46 (3) 6 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).

- § 46 (3) 8 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

- § 46 (3) Nr. 10 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn andere Unternehmen (Unterauftrag) bestimmten Mindeststandards genügen. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2021