Städtebaulicher Entwurf einschließlich Funktionsplanung und Freianlagenplanung | Science City Hamburg Bahrenfeld "Quartiere am Volkspark" Referenznummer der Bekanntmachung: 1942.21 JB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sciencecity.hamburg/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Entwurf einschließlich Funktionsplanung und Freianlagenplanung | Science City Hamburg Bahrenfeld "Quartiere am Volkspark"
Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der anspruchsvollsten Zukunftsvorhaben Hamburgs, sie verknüpft Wissenschaft, Forschung und Lehre mit den umliegenden Quartieren Bahrenfelds. In attraktiver Lage zum Volkspark, der zweitgrößten Parkanlage Hamburgs, entsteht ein integriertes Stadtareal mit einer
dichten Nutzungsmischung aus Wohnungen mit sozialer Infrastruktur, Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie Büro- und Gewerbenutzungen mit einem hohen Anspruch an Innovation. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Herstellung von ca. 300.000 qm BGF Wohnen (anteilig mindestens ein Drittel geförderter Wohnungsbau, insgesamt rd. 3.000 Wohnungen), ca. 30.000 qm BGF soziale Infrastruktur (Grund- und weiterführende Schule, Kitas), ca. 90.000 qm BGF für wissenschaftliche Einrichtungen, umfangreichen Sport- und Freizeitangeboten, ca. 35.000 qm für Büro- und gewerbliche Nutzungen, ca. 15.000 qm publikumswirksame Nutzungen im Erdgeschoss sowie öffentlicher Freiräume geplant. Ziel ist eine intensive Vernetzung der Nutzungen in einem urbanen Umfeld auf rund 48 ha Fläche mit insgesamt rund 470.000 qm BGF. Weitere Informationen finden sich unter https://sciencecity.hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg
Mit dem wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV für die Entwicklung der "Quartiere am Volkspark" sollen der städtebauliche Entwurf und die Überführung in eine städtebauliche Funktionsplanung gemeinsam mit der Freianlagenplanung in einem einheitlichen Los beschafft werden. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf eine integrierte Perspektive, in der die beiden Disziplinen Städtebau und Freiraum gleichberechtigte Planungsparameter sind.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Städtebaulicher Entwurf und Funktionsplanung
- Nachfolgende Beratungsleistungen zum städtebaulichen Entwurf als optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Leistungsphasen 1-4 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI
- Leistungsphasen 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.
Ablauf des Vergabeverfahrens:
Der wettbewerbliche Dialog erfolgt gemeinsam für den städtebaulichen Entwurf (einschließlich Funktionsplanung) sowie die Freianlagenplanung. Nach Abschluss des Dialogs erfolgt die Angebotslegung gemeinschaftlich für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs und anschließender städtebaulicher Funktionsplanung sowie die Freianlagenplanung.
Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit integrativer Bewertung und gemeinsamer Beauftragung ist es, einen möglichst hohen fachbezogenen Qualitätsgewinn für die jeweilige Querschnittsperspektive zu erreichen und dabei eine gesamtheitliche Lösung für den Standort zu erzeugen, die eine gleichermaßen hohe Qualität für Freiraum und Städtebau erzielt.
1. Teilnahmewettbewerb:
Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgegebenen Eignungskriterien höchstens 6 Teilnehmer ausgewählt.
2. Wettbewerblicher Dialog:
Der Wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Dialogphasen: In beiden Dialogphasen (Auswahlphase und Vertiefungsphase) sind Überarbeitungen, Anpassungen und Fortschreibungen der Aufgabenstellung möglich.
a) Erste Dialogphase (Auswahlphase):
Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerblichen Dialogs (Auswahlphase) bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer jeweils separat die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Auswahlphase ihre vorläufigen Dialogbeiträge ein.
Am Ende der Auswahlphase erfolgt - vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer - eine öffentliche Präsentation der Konzepte. Im Anschluss hieran wählt die Auftraggeberin durch eine Jury in einer nicht öffentlichen Sitzung die besten Dialogbeiträge zur weiteren Bearbeitung in der sich anschließenden Vertiefungsphase aus. Die Auswahl der Dialogbeiträge erfolgt anhand der bekanntgegebenen Kriterien.
Die Jury setzt sich aus Vertretern der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertreter:innen und externen Fachleuten zusammen.
b) Zweite Dialogphase (Vertiefungsphase):
Die zweite Dialogphase (Vertiefungsphase) findet mit der verringerten Zahl der ausgewählten Dialogbeiträge statt. Die Unternehmen, deren Lösungen nicht für die folgende Dialogphase vorgesehen sind, werden informiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Empfehlung der Jury aus den nicht ausgewählten Dialogbeiträgen auch Nachrücker zu benennen.
Die ausgewählten Dialogbeiträge werden in der zweiten Dialogphase von den verbliebenen Teilnehmern weiter vertieft, angepasst und fortgeschrieben. Der Dialog zwischen der Auftraggeberin und den jeweiligen Unternehmen ist unterteilt in städtebaulich-freiraumplanerische Fachgespräche und Verhandlungsgespräche über die Angebotsbestandteile 2-4 (Darstellung der Projektorganisation, indikatives Honorarangebot und Vertragskommentierung).
Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Dialogbeiträge und die Angebotsteile 2-4 die Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer werden hierüber informiert.
3. Angebotsphase:
Nach dem Abschluss des Dialogs fordert die Auftraggeberin die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen. Mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe stellt die Auftraggeberin zugleich eine finale Vertragsfassung zur Verfügung, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen verbliebenen Teilnehmern geführten Vertragsverhandlungen für alle Unternehmen in gleicher Weise abbildet.
Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch die Jury für die Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Kriterien.
Die Auftraggeberin wählt unter denjenigen Bewerbern, die die formalen Kriterien und die genannten Mindestanforderungen erfüllen, höchstens 6 Teilnehmer aus, die sie zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf und für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Es werden die 2 besten Referenzen für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf und die 2 besten Referenzen für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI bewertet, d.h. diejenigen Referenzen, mit denen die höchsten Punktzahlen gem. der Auswahlsystematik erreicht werden (vgl. Auswahlbogen, Punkt 3). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerber nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien weiterhin zu hoch, wird die Auftraggeberin gem. § 75 (6) VgV ein Losverfahren unter den gleichwertigen Bewerbern durchführen.
Der bei der Auswahl zur Verwendung vorgesehene Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird den Bewerbern zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
- Leistungsphase 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und der Auftraggeberin eine Ansprechperson benannt und diese mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 (2) und (3) VgV). Die Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen Stadtplaner:innen und/oder Landschaftsarchitekten:innen sein.
Ausländische Bewerber können anstelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen sollte DIN A3 nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Vordruck 1A Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister
- Vordruck 1B Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Vordruck 1C Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / zur Zusammenarbeit und Angaben zur Leistungsbereitstellung im Falle einer Unterbeauftragung
- Vordruck 1D Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
- Vordruck 1E Eigenerklärung zur Nicht-Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung des wettbewerblichen Dialogs in Anlehnung an § 79 (2) VgV
- Vordruck 1F Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes
- Vordruck 1G Vollmacht der Vertretung im Falle einer Bewerbergemeinschaft
- Vordruck 1H Angaben zu Auftragsanteilen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
- Vordruck 1I Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften
- Vordruck 2A Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen und über die Erhöhung im Auftragsfalle, bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2)
- Vordruck 2B1 Eigenerklärung über den Umsatz; Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 2B2 Eigenerklärung über den Umsatz; Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3A1 Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl; Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 3A2 Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl; Leistungsbereich Freianlage gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3B1 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf
- Vordruck 3B2 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI
- Vordruck 3C Darstellung von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen des Städtebaulichen Entwurfes
- Vordruck 3D Darstellung von mind. zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Freianlagenplanung.
Näheres siehe Auswahlbogen.
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und über die Bereitschaft zur Erhöhunh im Auftragsfall.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Neben der Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen, muss eine Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfalle eingereicht werden.
2B1 und 2B2) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, ist vorgesehen, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.). Dies schließt § 47 VgV ein.
zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden/Sachschäden jeweils 2-fach maximiert). Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Es ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden/Sachschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) (jeweils 2-fach maximiert).
zu 2B1) Eigenerklärung über den Umsatz für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf in den letzten 3 Geschäftsjahren: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Geschäftsjahr erreichen.
zu 2B2) Eigenerklärung über den Umsatz für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren: Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) für den Leistungsbereich Freianlagenplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Geschäftsjahr erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Der Auswahlbogen ist bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A1 und 3A2) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
3B1 und 3B2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung der / des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
3C 1/2 und 3D 1/2) Detailliert vorgestellte Referenzprojekte für die Leistungsbereiche städtebaulicher Entwurf und Freianlagenplanung.
Für den Leistungsbereich städtebaulicher Entwurf müssen die eingereichten Referenzen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2011) mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen worden sein. Sofern ein Projekt vor dem 01.01.2011 fertiggestellt wurde oder es noch nicht bis zur Bewerbungsfrist mit der LPH 3 abgeschlossen ist, scheidet es aus der Wertung aus.
Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung müssen die eingereichten Referenzen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2011) mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein. Sofern ein Projekt vor dem 01.01.2011 fertiggestellt wurde oder es noch nicht bis zur Bewerbungsfrist mit der LPH 8 abgeschlossen ist, scheidet es aus der Wertung aus.
zu 3A1) Für den Leistungsbereich Städtebaulicher Entwurf sind mind. 4 festangestellte Stadtplaner:innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Stadtplanung (mind. FH; Vollzeitkräfte) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
zu 3A2) Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI sind mind. 8 festangestellte Landschaftsarchitekten:innen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH; Vollzeitkräfte) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
zu 3B1) Stadtplaner:in gem. § 75 (1) VgV (Nachweis durch Kammereintrag)
zu 3B2) Landschaftsarchitekt:in gem. § 75 (1) VgV (Nachweis durch Kammereintrag)
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Stadtplaner:in und der Beruf Landschaftsarchitekt:in gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 6 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskunftserteilungen erhalten in der elektronischen Vergabeplattform registrierte Bieter über die Bieterkommunikation. Diese werden zudem in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht:
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich in elektronischer Einreichung zugelassen sind.
Die im Bewerbungsbogen angegebenen Kontaktdaten gelten verbindlich bis zum Abschluss des Verfahrens. Änderungen sind der Ausloberin unaufgefordert über die in der Bekanntmachung angegebenen Kontaktstellen mitzuteilen.
Als Vergütung gem. § 77 Abs. 2 VgV stellt die Auftraggeberin jedem Teilnehmer in der Auswahlphase 30.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern der jeweilige Teilnehmer einen Entwurf einreicht und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Als Vergütung in der Vertiefungsphase stellt die Auftraggeberin jedem an dieser Phase noch teilnehmenden Bieter 70.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern die ausgewählten Lösungsvorschläge in der Vertiefungsphase vertieft, angepasst und fortgeschrieben und erneut eingereicht werden und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Mit dieser Vergütung werden zugleich eventuelle Gebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten an Entwürfen von Teilnehmern abgegolten, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt werden.
In den jeweiligen Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt im Anschluss an den wettbewerblichen Dialog gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer mit Bekanntgabe der beabsichtigten Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Voraussichtliche Termine:
- Beginn der 1. Dialogphase (Auswahlphase) und Bereitstellung der Auslobung: Dezember 2021
- Abschluss der 1. Dialogphase und Beginn der 2. Dialogphase (Vertiefungsphase): März 2022
- Abschluss der Dialogphase und Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote: Mai 2022
- Abschluss des Verfahrens: Juni / Juli 2022
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es sich bei den genannten voraussichtlichen Terminen lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich die Auftraggeberin vorbehält, von dem zeitlichen Ablauf abzuweichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRCSW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland