Dienstleistungen von Architekturbüros bei FreianlagenCPV 71222000 Referenznummer der Bekanntmachung: 3076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen von Architekturbüros bei FreianlagenCPV 71222000
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29.000 m2
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.02.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit zwei sich kreuzenden Hauptachsen (850m und 350m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d.h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
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Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29.000 m2. Neben der baulichen Sanierung (Wegenetz mit Treppenanlagen) soll die vorhandene Vegetation durch Rückschnitt, Rodung und Ergänzung von Grün aufgewertet werden, um die ursprüngliche Bepflanzung und die historischen Sichtachsen wiederherzustellen. Weiterhin sollen Ausstattungselemente (Bänke, Abfallbehälter, etc.) erneuert und ein ehemaliger Spielplatz südlich des Stadions wiederhergestellt werden.
Wesentliche Aufgabe wird auch die Erarbeitung eines Entwässerungskonzepts für den Park sein. Ziel ist, die Wasserstände und die Gewässergüte der Dillges Teiche und des Eckernpfuhls langfristig zu verbessern und zu stabilisieren.
Bei der Planung und Realisierung wird ein hoher Anspruch an die bauliche und gestalterische Qualität gestellt unter Berücksichtigung der Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Zugänglichkeit für Pflegefahrzeuge und Rechtssicherheit im Betrieb.
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Ende Oktober 2021 wird ein Parkpflegewerk vorliegen, das Grundlage der denkmalgerechten Sanierung und grünpflegerischen Unterhaltung des Volksparkes wird.
Es steht ein Gesamtbudget von brutto rd. 3.2 Mio. € brutto zur Verfügung. Für die Bauleistungen in Garten- und Landschaftsbau (KG 500) stehen brutto rd. 2.5 Mio. EUR zur Verfügung.
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Geplanter zeitl. Ablauf: Planungsbeginn 09/2021; Genehmigungsplanung bis 02/2022; Ausführungsplanung/Vergabe 06/2022; Baubeginn 07/2022; Abschluss der Baumaßnahmen 10/2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland