Reinigungs- und Pflegedienste Unterhaltsreinigung - Interimsreinigung POL Referenznummer der Bekanntmachung: EKP-VA-21-05465
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- und Pflegedienste Unterhaltsreinigung - Interimsreinigung POL
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung sowie Sonderreinigungen in 11 Polizei Liegenschaften im Berliner Stadtgebiet in 2 Losen. Die zu reinigende Fläche der Objekte beträgt insgesamt circa 53.354 m² betreffend der Unterhaltsreinigung. Die Glasreinigung hat in 10 Objekten zu erfolgen und umfasst eine zu reinigende Gesamtfläche von ca. 10.907 m².
Los_1_Gebaeudereinigung
Hauptort der Ausführung:
siehe EVB
7 Objekte 30.452 m² zu reinigende Fläche Unterhaltsreinigung
6 Objekte 6.296 m² zu reinigende Fläche zur Glas- und Rahmenreinigung
zzgl. Sonder- und Grundreinigungsleistungen
Los_2_Gebaeudereinigung
siehe EVB
4 Objekte 22.901 m² zu reinigende Fläche Unterhaltsreinigung
4 Objekte 4.611 m² zu reinigende Fläche zur Glas- und Rahmenreinigung
zzgl. Sonder- und Grundreinigungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los_1_Gebaeudereinigung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los_2_Gebaeudereinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland