Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 46518-2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hamburg.de/soziales
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Hamburg
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Erhöhung des Gesamtwerts des Auftrags um 30%.
Begründet wird die Erhöhung mit der Corona bedingten hohen Nachfrage an Beratungsleistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer betreut v.a. Jugendliche im Rechtskreis des SGB II mit Suchterkrankungen. Im Zuge der lang anhaltenden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen fielen in der Pandemie für diesen Personenkreis wichtige psychisch stärkende Faktoren weg. Die Folgen sind deutlich spürbar; um soziale Isolation, Corona-Ängste und fehlende Zukunftsperspektiven zu überwinden flüchteten sich zunehmend mehr Jugendliche in Alkohol und Drogen. Zudem berichtet der Auftragnehmer von einem Anstieg psychischer Störungen. Neben akuten Kriseninterventionen bietet der Auftragnehmer den Jugendlichen im Rahmen einer mehrmonatigen Beratung die Möglichkeit, ihr Leben zu stabilisieren und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter t.a.h.