Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 46518-2019

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hamburg.de/soziales

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II

Referenznummer der Bekanntmachung: 46518-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen

absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2021
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 021-046518

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 46518-2019
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen

absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2021
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erhöhung des Gesamtwerts des Auftrags um 30%.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Begründet wird die Erhöhung mit der Corona bedingten hohen Nachfrage an Beratungsleistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer betreut v.a. Jugendliche im Rechtskreis des SGB II mit Suchterkrankungen. Im Zuge der lang anhaltenden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen fielen in der Pandemie für diesen Personenkreis wichtige psychisch stärkende Faktoren weg. Die Folgen sind deutlich spürbar; um soziale Isolation, Corona-Ängste und fehlende Zukunftsperspektiven zu überwinden flüchteten sich zunehmend mehr Jugendliche in Alkohol und Drogen. Zudem berichtet der Auftragnehmer von einem Anstieg psychischer Störungen. Neben akuten Kriseninterventionen bietet der Auftragnehmer den Jugendlichen im Rahmen einer mehrmonatigen Beratung die Möglichkeit, ihr Leben zu stabilisieren und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter t.a.h.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR