U5 Hauptbahnhof, Rückbau Werkstatt und Neubau Aufstellanlage Referenznummer der Bekanntmachung: FEM4-0268-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U5 Hauptbahnhof, Rückbau Werkstatt und Neubau Aufstellanlage
Rückbau der als Betriebswerkstatt genutzte Bereich im Hauptbahnhof und Ersatz durch eine Kehranlage.
Berlin
Die vorliegende Ausschreibung umfasst alle mit dieser Gleisbaumaßnahme verbundenen Teilleistungen für: -Rückbau der vorhandenen Werkstatt (u.a. Zwischenwände, Türen/ Tore, Deckenschluss) - Rückbau der vorhandenen Lüftungsanlage (u.a. Lüftungskanäle, Entrauchungsklappen) - Rückbau sanitärer Anlagen (Rohrleitungen, Ausgussbecken) - Rück- und Neubau von Gleisen und Weichen (einschl. Rückbau Rahmengleis im Werkstattbereich) - Rück- und Neubau von Stromschienenanlage (Str.40/ Alu) - Arbeiten an Laufstegen und Laufwegen - Umbau am Lüftungsschacht E53 (Umbau der Revisionsleiter als Zugang zum Schacht) - Ausrüstung des geplanten Notausgangs am Schacht E54, mit Einbau des kompletten Treppenturms sowie der Schachtabdeckung für den Notausgang, einschl. Rückbauleistungen zur Herstellung der Baufreiheit) - Anpassung für die Beschilderung von Fluchtwegen - Anpassung von Kabelwegen/ Kabelkanälen im Gleis - die Berücksichtigung bautechnischer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen - technische Bearbeitung - Logistikleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Hauptbahnhof, Rückbau Werkstatt und Neubau Aufstellanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13267
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.