Örtliche Bauüberwachung Ingenieur- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: EC-0174-21-V-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung Ingenieur- und Straßenbau
Die Finkenwerder Brücke (Bw 53) ist Bestandteil des Finkenwerder Rings. Sie befindet sich im westlichen Bereich des Hamburger Hafengebietes, westlich der BAB A7, Abfahrt 30 - Hamburg Waltershof und nördlich der Bahnhofteils (Bft) „Alte Süderelbe“. Das Bauwerk überführt die Finkenwerder Straße über Gleisanlagen der Hafenbahn (drei elektrifizierte Verbindungsgleise zwischen Bft Alte Süderelbe und Bft Dradenau und ein Gleis in Richtung Altenwerder West). Im Bereich der Brücke weist die Finkenwerder Straße sechs Fahrspuren auf, die den Straßenverkehr in gleicher Fahrtrichtung von Ost nach West überführen. Um den bereits bestehenden und den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen nachhaltig gerecht werden zu können, ist aufgrund des gegenwärtigen Bauwerkszustands ein Ersatzneubau der gesamten Brücke an gleicher Stelle erforderlich.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf Leistungen der Bauüberwachung im Rahmen des Ersatzneubaus der Finkenwerder Brücke.
Hamburg
Das Brückenbauwerk wird in zwei Bauphasen vollständig abgebrochen und neu errichtet. Während der ersten Bauphase wird der nördliche Überbau weiter genutzt und der südliche Überbau einschließlich Widerlager wird abgebrochen und neu errichtet. Nach Inbetriebnahme des neuen südlichen Brückenüberbaus kann dann in einer zweiten Bauphase der nördliche Überbau einschließlich Widerlager erneuert werden.
Die Bauzeit ist ab Januar 2022 bis Mitte 2025 vorgesehen.
Im Wesentlichen sind folgende Bauarbeiten durchzuführen:
- Rückbau der vorhandenen Brückenüberbauten und Widerlager
- Herstellung von rückverankerten Mittellängsverbauten
- Neubau von zwei dreispurigen Straßenbrücken als stählerne Stabbogenbrücken
- Neubau von tief gegründeten und rückverankerten Widerlagern
- Durchführung Verkehrssicherungsmaßnahmen für alle Bauzustände
- Straßenbauarbeiten in den Brückenanschlussbereichen auf einer Gesamtlänge von ca. 230 m
- Zugehörige Rohrleitungs- und Sielbauarbeiten im Umbaubereich
- Einbau eines Dammbalkenverschlusses in eine bestehende Hochwasserschutzwand
- baubegleitende Kampfmittelsondierung
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Überwachung der beschriebenen Bautätigkeiten haben.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
- Örtliche Bauüberwachung und einzelne Teilleistungen der Bauoberleitung gemäß HOAI 2013, Anlagen 12.1 und 13.1 (jeweils LPH 8)
- Objektüberwachung gemäß HOAI 2013, Anlage 14.1 (LPH 8)
- Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des genauen Leistungsstandes zu bestimmten Stichtagen
- Sehr enge Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem Bauüberwacher Bahn (der nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist) bei allen Tätigkeiten, die mit dem Bahnbetrieb in Verbindung stehen könnten.
- Vertretung des Bauherrn (HPA) als sachkundige Person gemäß § 57 HBauO
Hinweis:
Die Einbindung des Bewerbers in die Bau- und Objektüberwachung bei der Herstellung der Stahlüberbauten wird nur anteilig erfolgen, da die Baustellenmontage der Stahlüberbauten zu einem großen Teil von einem ebenfalls extern zu beauftragenden Schweißfachingenieur überwacht wird. Das trifft auch auf die Überwachung bei der Herstellung des Korrosionsschutzes zu. In beiden Fällen wird auch hier die Bereitschaft zur engen Abstimmung / Zusammenarbeit ausdrücklich erwartet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Finkenwerder Brücken – Örtliche Bauüberwachung Ingenieur- und Straßenbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland