erweiterter Rohbau, Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 062-21 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
erweiterter Rohbau, Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum“ der Uni Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 57 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Zur Baumaßnahme "Neubau am Geomatikum - NaG" der Universität Hamburg ist eine weitere Lüftungszentrale als eigenständiges Betriebsgebäude vorgesehen. Das Betriebsgebäude soll als Lüftungszentrale 3 (LZ3) zur Versorgung des NaG errichtet werden. Die Errichtung der LZ3 ist zwischen dem bereits errichteten 7-geschossigen Hauptgebäude des NaG und dem vorhandenen 22-geschossigen Hochhaus geplant. Das Gebäude der LZ3 wird im Wesentlichen aus Stahlbeton mit einer Grundfläche von ca. 600 m² errichtet. Es besteht aus zwei Untergeschossen, die unterirdisch ca. 8 m tief in das Erdreich einbinden und einem oberirdischem Erdgeschoss als Staffelgeschoss, dass ca. 6 m aus der vorgesehenen Geländeoberkante herausragt. Die LZ3 wird zweiseitig direkt an das Hauptgebäude des NaG errichtet. Die freien Seitenwände der LZ3 werden von der Baugrube aus Bohrpfählen umschlossen.
Bundesstraße 57 in 20146 Hamburg
Bauwerk hauptsächlich aus wasserundurchlässigen Beton (als WU-Konstruktion), innerhalb einer bauseitig errichteten Baugrube aus Bohrpfählen:
- Beton- und Schalarbeiten – Bodenplatte als WU-Beton, 600 m2,
- Beton- und Schalarbeiten – Außenwände als WU-Beton, 800 m2,
- Beton- und Schalarbeiten – Deckenplatte als WU-Beton, 500 m2,
- Spritzbeton auf bauseitiger Bohrpfahl-/Baugrubenwand, ca. 400 m2,
- Perimeterdämmungen, ca. 650 m2,
- Frischbetonverbundsystem aus Kunststoffbahnen, ca. 1400 m2,
- Arbeitsfugen (Fugenbleche, Injektionsschläuche, Fugenbänder), ca. 500 m,
Weitere Betonarbeiten im Gebäudeinneren und oberirdisch:
- Beton- und Schalarbeiten – Innenbauteile, 300 m2,
- Beton- und Schalarbeiten – oberirdische Bauteile, 300 m2
- Betonfertigteiltreppen, ca. 4 Stück Treppenläufe, einschl. Trittschalldämmelemente,
Sonstige Leistungen:
- Bewehrungsstahl zu o.g. Betonarbeiten, ca. 180 t,
- Versiegeln von Bodenflächen, ca. 400 m2,
- Mauerarbeiten von Innenwänden, ca. 100 m2,
- Abdichtungsarbeiten befahrbarer Verkehrsflächen (Deckenfläche LZ3), ca. 500 m2,
- Abdichtungsarbeiten befahrbarer Verkehrsflächen (angrenzende Bestandsflächen), ca. 250 m2,
- Flachdachabdichtungen mit Klempnerarbeiten, ca. 50 m2,
- Fassadenarbeiten als vorgehängte hinterlüftete Fassade (Glasfaserbetonplatten), ca. 250 m2,
Hilfsleistungen:
- Gerüstarbeiten,
- Abbrucharbeiten (Durchbrüche und Aussparungen in Bestandswand),
- Erdarbeiten in Kleinflächen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Mai 2022 bis Dezember 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer.
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer.
Oder
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB / A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
und
— Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall von Seiten des Bieters sowie der Nachweis der Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Der Abschluss der Versicherung ist spätestens 8 Tage nach Eingang des Inaussichtstellungsschreibens gemäß § 134 GWB und somit bei einer konkreteren Beauftragungsabsicht durch den Bestbietenden nachzuweisen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
— der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen,
— die projektbezogene Betriebshaftpflicht muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden umfassen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder
— mindestens 3 Referenzen von 3 Bauvorhaben zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. a VOB / A)
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. g VOB / A)
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126 b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3) publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3) erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: http://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit Covid-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte / Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB / A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und -Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d. h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]