Hauptbahnhof Frankfurt am Main: Erstellung Glasfassade D-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35969
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptbahnhof Frankfurt am Main: Erstellung Glasfassade D-Ebene
Hauptbahnhof Frankfurt am Main: Erstellung Glasfassade D-Ebene
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hauptbahnhof Frankfurt am Main: Erstellung Glasfassade D-Ebene
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Hauptbahnhof Frankfurt am Main: Erstellung Glasfassade D-Ebene
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Nachtrag 07: Nachtrag Änderung Tapetentüren bei den TH3 und TH7 Zulage
Der Hauptvertrag der KAEFER Montage GmbH beinhaltet die Erstellung der Glasfassade D-Ebene am Hauptbahnhof Frankfurt am Main .Die Fa Kaefer hat dementsprechendes Arbeitsmaterialien vor Ort und kann zudem Logistikfahrten, die für die restlichen HV-Leistungen von Kaefer benötigt werden, für An- und Abtransporte von benötigten Materialien nutzen.