Sicherheitsdienstleistungen (2 Objekte) Referenznummer der Bekanntmachung: DS 2/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen (2 Objekte)
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen (Pfortendienst, Objektstreife) an 2 Objekten auf dem Campus Benjamin Franklin (CBF) für den Zeitraum von 2 Jahren (01.01.2022 - 31.12.2023) aus. Die Leistung ist rund um die Uhr zu erbringen (24 Stunden / 365 Tage).
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren und kann sich 2x um jeweils ein Jahr verlängern.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Option der zweimaligen Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG und aus dem GZR: Der AG wird Bieter, welche in die engere Auswahl kommen mit dem Formblatt „Nachforderung der Angaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ auffordern, dass Formblatt „Bieterangaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ ausgefüllt an den AG zu übermitteln.
2. Eintragung im Handelsregister: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Erklärung und Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist), nachzuweisen und dazu entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Bewachungserlaubnis und Zertifizierungen“ zu machen.
3. 17.1.3 Gewerbeanmeldung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO): Der Bieter hat die Bewachungserlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung in Kopie zusammen mit seinem Angebot einzureichen und dazu entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Bewachungserlaubnis und Zertifizierungen“ zu machen.
4. Erklärung zum Mindestjahresumsatz: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) des Geschäftsjahres 2020 und des Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Geschäftsjahres 2020.
5. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
6. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bieter/ das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
zu Eignungskriterium 4: Nachzuweisen ist ein unternehmensweiter Gesamtjahresumsatz in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Geschäftsjahr 2020 sowie ein Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR im Geschäftsjahr 2020.
zu Eignungskriterium 5: Nachzuweisen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (beschränkt auf mind. zwei Versicherungsfälle pro Jahr):
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall,
- [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen je Versicherungsfall und
- [Betrag gelöscht] EUR für die Beschädigung oder Vernichtung von bewachten Sachen einschließlich Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten je Versicherungsfall.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
7. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020 oder aktueller): Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete, d.h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Unternehmensreferenz, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
8. Zertifizierung eines Managementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015: Der Bieter hat als Nachweis über die Zertifizierung eines Managementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015 entsprechende Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Bewachungserlaubnis und Zertifizierungen“ zu machen und eine Kopie der Zertifizierung zusammen mit seinem Angebot einzureichen.
9. Zertifizierung nach DIN 77200-1: 2017: Der Bieter hat als Nachweis über das Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017 Angaben in dem Formblatt zur Erklärung „Registereintragung, Bewachungserlaubnis und Zertifizierungen“ zu machen und eine Kopie der Zertifizierung zusammen mit seinem Angebot einzureichen.
Sofern der Bieter bereits über eine Zertifizierung nach DIN 77200-2: 2020-07 verfügt, wird diese als gleichwertig/höherwertig erachtet und kann als Eignungsnachweis ebenfalls vorgelegt werden.
zu Eignungskriterium 7: Es sind mindesten 3 geeignete Referenzen anzugeben. Der Auftragswert je Referenz muss mindestens EUR 500.000 (brutto) betragen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]