IT-Wartung und -Integration 2021-2023 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Wartung und -Integration 2021-2023 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die IT-Wartung und -Integration 2021-2023 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu vergeben.
Bonn und Berlin
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
a) Pauschalwartung der IT-Services und Zentralkomponenten des BMFSFJ einschließlich Gewährleistung der Verfügbarkeit der Services am Dienstbereich Bonn und Berlin sowie Betrieb und Wartung aller im BMFSFJ eingesetzten Standardsoftware-Produkte im Backoffice-Bereich.
b) Bereitstellung eines Service Desk für den 1st-Level-Support der Anwenderinnen und Anwender sowie die Abwicklung der Geräteausleihe (Handys, Laptops, Smartphones, Beamer, USB-Sticks, etc.) in Berlin und Bonn.
c) Installation und Betrieb von IT-Endgeräten (PC, Drucker, Faxgeräte, Multifunktionsgeräte, Notebooks, Tablets, Smartphones etc.)
d) Betrieb einer 7x24- Ruf- und Einsatzbereitschaft für Notfälle wie Störungen des RZ-Betriebs, Alarme von Überwachungseinrichtungen sowie als Kontaktpunkt in Krisensituationen.
e) Planung und Realisierung von IT-Projekten und -Verfahren (inkl. Projektleitung, Konzepterstellung, Produktauswahl, Programmierung, Implementierung, Automatisierung, Schwachstellenanalyse, Betreuung, Dokumentation) in Abstimmung mit dem AG
f) Betreuung ausgewählter Fachverfahren
g) Weiterentwicklung und Migration von IT-Verfahren und Gestaltung von Prozessen in Abstimmung mit dem AG.
h) Sofern größere Projekte oder Verfahrensunterstützungen nicht innerhalb des vereinbarten Prä-senzzeitvolumens aus Kap. 4.2.2, S. 31 der Leistungsbeschreibung abgearbeitet werden können, werden Sie separat beauftragt und vergütet. Der AG geht diesbezüglich zurzeit von einem Volumen von 600-1000 Personentagen pro Jahr aus. Diese Erwartung stellt keine Abnahmeverpflichtung dar.
Die vollständige Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen erhalten Sie nach Einreichung der Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 17).
1. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren.
2. Weitere optionale Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung Seite 43.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Wartung und -Integration 2021-2023 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 15.07.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.