Modul-F Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000088

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/senatskanzlei/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c5013bd6-d221-4d19-b105-07c60907e855
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modul-F

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000088
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48983000 Entwicklungssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Low-Code-Plattform inkl. Entwicklungsleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über eine Low-Code-Entwicklungsplattform (Standardsoftware) sowie damit verbundener Dienstleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Plattform in ein eigenes Produkt (MODUL-F) zur vereinfachten Erstellung von sog. Fachverfahren (Softwareanwendung zur Bearbeitung von administrativen Verwaltungsaufgaben) zu integrieren und weiterzuentwickeln.

MODUL-F (Modulare Lösung für Fachverfahren) muss eine Lösung sein, die die leichte und schnelle Erstellung von Fachverfahren auf Basis von vorprogrammierten Modulen ermöglicht. MODUL-F muss dabei selbst modular aufgebaut werden, in sog. Komponenten. Die Basis der Lösung muss eine Low Code Platt-form als Kernkomponente bilden. Auf diese setzen weitere Komponenten auf, welche zusammen den Gesamtfunktionsumfang von MODUL-F abbilden. Aus-schreibungsgegenstand ist die Grundkomponente „Low Code Plattform“ inkl. da-mit verbundener Dienstleistungen, insbesondere Entwicklungsleistungen zur Weiterentwicklung der eingekauften Plattform selbst, aber auch Fachexpertise zum Einsatz und der Nutzung der Low-Code Plattform.

Der Komponenten-Ansatz von MODUL-F erfordert auch eine Low-Code-Plattform, die ebenfalls in sich modular und in diversen Schichten aufgebaut ist und ermöglicht weitere eigenentwickelte Komponenten als Erweiterung auf die Lösung auf-zusetzen bzw. zu integrieren.

Die Low-Code-Plattform, welche die Basis von „MODUL-F“ darstellt, muss ermöglichen, dass die Grundmodule für MODUL-F entwickelt werden können, die dann wiederum für die erleichterte Fachverfahrenserstellung genutzt werden sollen. Die Low-Code-Plattform muss alle für eine solche Plattform üblichen Funktionen anbieten und eine daten- und prozessorientierte Modellierung ermöglichen.

Aufgrund des Grundgedankens von MODUL-F, welche komponentenbasiert auf-gebaut und weiterentwickelt werden soll, wird eine gemeinsame Entwicklung der Lösung MODUL-F in Kooperation mit dem Auftragnehmer angestrebt. Der Auftragnehmer erklärt sich in diesem Kontext bereit, mit dem Auftraggeber abgestimmte Aspekte Entwicklungsleistung zu erbringen und in sein Produkt zu integrieren.

Die Gesamtlösung MODUL-F und damit auch die Basiskomponente Low-Code-Plattform muss für alle Bundesländer, Bundesbehörden und Kommunen (nach-folgend Kunden) nachnutzbar sein, d.h. sie muss dienstleister- und ortsunabhängig installiert und betrieben werden können (On-Premise und optional in einer privaten Cloud betreibbar mit der Möglichkeit der zentralen Verteilung) und darüber hinaus eine Mandanten- und Mehrbenutzerfähigkeit mit sich bringen. Die Gesamtlösung MODUL-F wird also an einer Stelle entwickelt und diversen Kunden zur Nutzung bereitgestellt. Diese müssen dann in der Lage sein, auf Basis der Lösung MODUL-F, Fachverfahren für ihre Bedarfe zu erstellen.

Das Lizenzmodell der Plattform muss aufgrund dieses Verteilungsmodells eine "wirtschaftlich angemessene“ Nachnutzung (inkl. „Open Code“) gewährleisten. Hier sind unterschiedliche Lizenzmodelle denkbar, wie z.B. eine Basispauschale oder eine Nachnutzungslizenz je nachnutzendem Kunden oder Fachverfahren. Die Entscheidung für die Wahl des Lizenzmodell wird in der Verhandlungsphase getroffen.

Mit Open Code wird verfolgt, dass der Code dem Auftraggeber und allen nachnutzenden Kunden offengelegt wird. Alle auf dem Produkt aufsetzenden Entwicklungen die MODUL-F spezifisch sind und nicht in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als integraler Bestandteil der Low-Code-Plattform entwickelt werden, müssen zudem als Open Source bereitgestellt werden.

Da die Lösung diversen Kunden im Bundeskontext bereitgestellt werden soll, ist es erforderlich, dass alle Produktdokumentationen auf Deutsch oder Englisch zur Verfügung stehen und die erforderliche Beratungsleistung auf Deutsch erfolgen kann. Der weitere Leistungskatalog wird im Fortlauf des Vergabeprozesses bereit-gestellt.

Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Einzelabrufe zur zeitlich befristeten Überlassung der Softwarekomponenten sollen auf Grundlage der EVB-IT Softwareüberlassung Typ B erfolgen. Die weiteren damit verbundenen Dienstleistungen sollen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung sowie ggf. EVB-IT Pflege S beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Jährliche Verlängerungen bis Ende 2025 durch entsprechende Abrufe des Auftraggebers.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gem. Abschnitt III 1.2 + 1.3) formell und materiell erfüllen, werden mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der nachstehend dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt III 1.2 + 1.3). Die in den Bewertungskriterien der Abschnitte III.1.2) und III.1.3) jeweils erzielten Punkte werden dabei im Verhältnis von 30% : 70% gewichtet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags => 50%

5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Umsatzentwicklung, andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.

b) Betriebshaftpflichtversicherung => 50 %

5 Punkte erhält der Bewerber für mind. 10 Mio EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 3 Punkte erhält der Bewerber für mind. 5 Mio EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend. 1 Punkt erhält der Bewerber für mind. 2 Mio EUR Deckungssumme gesamt und 2x jährlich zur Verfügung stehend; darunter erhält der Bewerber 0 Punkte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtpunktwert von 150 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtpunktwertes von 500 Punkten erreicht.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:

a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen => 35 %

Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten).

Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.09.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Ei-ne Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,

• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen (um die Höchstpunktzahl von 5 zu erhalten). Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabe-stelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.

Bei der Bewertung des Kriteriums „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ werden nicht die Referenzen selbst, sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hin-sichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ 3 Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus.

Anforderungsblöcke:

1. Erfahrung mit einem vergleichbaren Auftraggeber 40%

2. Fach- und Projekterfahrung im Bereich Low-Code-Plattformen 40%

3. Erfahrungen in Kooperationsprojekten mit einem Auftraggeber, bei dem sich die Low-Code-Plattform weiterentwickelt hat 20%

Der erste Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte inner-halb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber oder vergleichbaren Organisationeinheiten wie (Kranken-)Versicherungen, Banken, insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.

Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn der Bewerber Fach- und Projekterfahrung im Bereich Low-Code-Plattformen nachweisen kann; hierzu zählt die Entwicklung sowie der Einsatz einer eigenen Low-Code-Plattform und Umsetzung von Projekten auf dieser.

Der dritte Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn der Bewerber bereits ei-ne oder mehrere Kooperationen vorweisen kann, bei denen die Low-Code-Plattform nicht nur durch den Bewerber selbst, sondern im Zuge eines Kooperationsprojekts mit einem Auftraggeber oder im Sinne des Auftraggebers weiterentwickelt wurde.

b) Beschäftigtenzahlen => 10%

5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche Personalentwicklung, 3 Punkte, wenn die Entwicklung konstant bleibt. andernfalls; 0 Punkte, wenn keine kontinuierliche Personalentwicklung vorliegt. Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.

c) Darstellung Qualifiziertes Personal => 30%

Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten).

Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:

- Deutschsprachige Berater, die bei Nutzung und Einführung des Produktes beraten (Prozesskenntnisse, Einsatzszenarien)

- Deutschsprachige Entwickler, die auf Basis ihrer Plattform Low-Code Lösungen entwickeln können

- Deutschsprachige Entwickler, die in der Lage sind, die Low-Code Plattform selber weiterzuentwickeln

- Coaches und Trainer, die in der Lage sind die Nutzung des Produkt unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln

d) Maßnahmen zur IT-Sicherheit => 25%

5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vor-gaben der ISO 27001 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags ein-gesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),

• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das Projekt MODUL-F ist Teil der OZG-Umsetzung und soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Das Problem, welches MODUL-F löst, wurde erst während der Umsetzung des OZG in Q2 2021 festgestellt. Eine durchgängige Digitalisierung, wie sie bei der OZG-Umsetzung angestrebt wird, beinhaltet auch eine bundesweite Lösung für die Digitalisierung der Backend-Sachbearbeitung. Diese Problematik konkretisierte sich erst mit Entwicklung der Onlinedienste. Das Projekt MODUL-F wird vollständig aus Infrastrukturmitteln des Bundes gefördert. Das Konjunkturprogramm ist zeitlich bis zum 31.12.2022 begrenzt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagenerfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.

Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

㤠160 GWB Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2021