Rahmenvertrag zur Beschaffung von digitalen Geräten zur Unterrichtszwecken: Interaktive Displays Promethean ActivPanel Titanium 75 " und 86 "
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistumberlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von digitalen Geräten zur Unterrichtszwecken: Interaktive Displays Promethean ActivPanel Titanium 75 " und 86 "
Im Zuge des Förderprogramms "Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ ist für die Schulen des Erzbistums Berlin die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie optional Serviceleistungen von interaktiven Displays der Marke Promethean ActivPanel Titanium vorgesehen.
Zur Vervollständigung der bereits in den Schulen verwendeten und dem Lehrpersonal bekannten Panel mit Software wird beabsichtigt folgende Komponente im Rahmenvertrag zu beschaffen:
- Bis 225 Stück Promethean ActivPanel Titanium 75 “ (zugesichert wird die Abnahme von 192 Stück)
- Bis 30 Stück Promethean ActivPanel Titanium 86 “ (zugesichert wird die Abnahme von 25 Stück)
- Beschaffung von bis zu 255 Panel-Management-System Lizenzen zugesichert wird die Abnahme von 217 Stück)
- Lieferung der o.g. Displays inkl. Zusatzausstattung (Hard- und Software)
- Lieferung von bis zu ca. 255 Displayhalterungen davon 30 mit Seitenflügeln
- Installation und Inbetriebnahme der kompletten Systeme und deren Software
- Schulungsleistungen
- Garantieverlängerung
- Optional: Supportleistungen
Der Auftraggeber plant den Beginn der Auslieferung ab Oktober 2021. Das Enddatum zur Fertigstellung aller Leistungen ist spätestens für den 31.12.2023 geplant. Der Bedarf wird auf drei Zeiträume aufgeteilt:
1. Tranche Anfang Oktober – Ende Dezember 2021 ca. 60 Geräte 2. Tranche Anfang Januar 2022 – Ende Dezember 2022 ca. 100 Geräte 3. Tranche Anfang Januar 2023 – Ende Dezember 2023 ca. 60 Geräte
Optionale Beauftragung Lizenzen MDM Radix VISO oder vergleichbar Laufzeit 7 Jahre Optionale Garantieverlängerung auf 7 Jahre Optionale Beauftragung für Serviceleistungen (Laufzeit 5 Jahre) Optionale Beauftragung für Serviceleistungen (Laufzeit 7 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter,
dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft- und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
6) Auf der Internetseite https://www.subreport.de/E85747893 werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
7) Bieterfragen können bis zum in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin gestellt werden und müssen über die Plattform subreport.de eingereicht werden,
8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland