Beförderung Versand- und Transportgut Referenznummer der Bekanntmachung: VV 170-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung Versand- und Transportgut
Für die Beförderung von Versand- bzw. Transportgut zwischen dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Martinistr. 52 in 20246 Hamburg und dem Logistikzentrum, Oststraße 1b in 22844 Norderstedt, wird ein leistungsfähiges Unternehmen gesucht.
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20246 Hamburg Logistikzentrum, Oststraße 1b in 22844 Norderstedt
Für die Beförderung von Versand- bzw. Transportgut zwischen dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Martinistr. 52 in 20246 Hamburg und dem Logistikzentrum, Oststraße 1b in 22844 Norderstedt, wird ein leistungsfähiges Unternehmen gesucht. Es ist beabsichtigt, mit dem zukünftigen Auftragnehmer einen Logistikvertrag zu schließen.
Im Logistikzentrum Norderstedt werden medizinischer Sachbedarf, Wirtschaft- und Verwaltungsbedarf für die Anwender auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) vereinnahmt, gelagert, kommissioniert, umgeschlagen und transportfertig bereitgestellt.
Die Leistungen umfasst die Beförderung von Versand- bzw. Transportgut wie beispielsweise Container für den automatischen Warentransport (AWT-Container), Rollgitterwagen, Paletten und weiterem Transportgut zwischen dem UKE und dem Logistikzentrum Norderstedt.
Das UKE verfügt über Forschungslabore, so dass auch Güter die unter das ADR fallen zum Gelände des UKE transportiert werden müssen. Seitens des Auftraggebers wird darauf geachtet, dass pro Regeltransport 1.000 Punkt nicht überschritten werden. Die betreffenden Güter werden gesondert bereitgestellt und sind entsprechend gekennzeichnet.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung ist die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die anhand der vorzulegenden Unterlagen, Angaben und Nachweise bewertet werden wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Insbesondere werden folgende Kriterien, die in der Anlage der Referenzen einzeln abgefragt werden bei der Auswahl zugrunde gelegt:
- Qualität der Referenzen im klinischen Umfeld
- Größe des eingesetzten, eigenen, Fuhrparks innerhalb des Referenzprojektes
- Reaktionszeiten innerhalb des Referenzprojektes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Handelsregisterauszug
2.) Unternehmensangaben Einzelbewerber bzw. Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft
3.) Unternehmensdarstellung
4.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5.) Eigenerklärung Verbundene Unternehmen
6.) Eigenerklärung Privilegierte Nachunternehmer
1.) Eigenerklärung zum Umsatz
2.) Bankerklärung
3.) Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
4.) Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
1.) Eigenerklärung zur Personalstärke: Eigenerklärung des Bewerbenden über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bewerbenden über die Anzahl der Mitarbeitenden in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern umgerechnet auf Vollzeitkräfte.
2.) Referenzen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerbenden gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, in den letzten drei Jahren, erbrachte Leistungen.
3.)Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement; 4.) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will.
5.) Umweltmanagement / Nachhaltigkeit: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbenden.
Mindestanforderung ist, dass mindestens zwei über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn
- mindestens eine Referenz im klinischen Umfeld stattgefunden hat
- mindestens eine Referenz darlegt, dass Güter, die dem ADR (Europäisches Überein-kommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) unter-liegen, transportiert wurden
- bei mindestens einer Referenz ein Ausfallkonzept vorlag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR06J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]