Instandhaltung Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-195-14-BL380
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Kälteanlagen
Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Störungsbeseitigung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 an Kälteanlagen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Wartung und Instandsetzung an Kälteanlagen mit dazugehöriger Mess-,
Steuerungs- und Regelungstechnik einschließlich Prüfungen nach DGUV
Vorschrift 3, Störungsbeseitigung und Einrichtung einer 24-h-Rufbereitschaft. Die
Anlagen befinden sich in vier verschiedenen Liegenschaften in Berlin-Mitte.
zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen seitens der Auftraggeberin für je ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine
Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von
jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier
genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der Instandhaltung von Kälteanlagen vergleichbar ist. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
- Hinweis: Auf Verlangen der Vergabestelle sind vor
Zuschlagserteilung folgende Unterlagen vorzulegen:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis muss noch nicht
zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018, 2019 und 2020) erbrachte Leistungen.
Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Kälteleistung größer 50 kW. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten
Referenzen konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bieter muss jährlich mindestens eine Arbeitskraft in einem elektrotechnischen
Beruf (zum Beispiel Elektroniker, Elektroanlagenmonteur) und mindestens zwei
Fachkräfte für Kälte- und Klimatechnik beschäftigt haben.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
-Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers
- Nachweis über die Betriebszertifizierung gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Aussteller ZÜS oder gleichwertig).
- Eigenerklärung über das persönliche Zertifikat für die eingesetzten Fachkräfte für Kälteanlagen der Kategorie I nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
- Für die Personen, die für die Durchführung vorgesehen sind:
XX Eigenerklärung zur Stellung von Fachkräften der Kälte- und Klimatechnik für mindestens zwei Personen (Anlage 4 zur LB oder vergleichbar).
XX Eigenerklärung zur Stellung von Elektrofachkräften (EFK) für mindestens eine Person (Anlage 5 zur LB oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.