20210527_3360_Reinigung von 10 Oberschulen und Campus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SE FM-VgV-035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20210527_3360_Reinigung von 10 Oberschulen und Campus
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in 10 Reinickendorfer Oberschulen und dem Campus
12K03_12K04_12Y01_12Y02
12K03, Auguste-Viktoria-Allee 37, 13403 Berlin
12K04, Lindauer Allee 23, 13407 Berlin
12Y01, Emmentaler Str. 67, 13407 Berlin
12Y02, Reginhardstr.172, 13409 Berlin
Unterhaltsreinigung, sowie 1x jährliche Grund- und Glasreinigung (Fläche in m2)
zu 12K03) UR: 9.338 / Glas: 2.084
zu 12K04) UR: 7.228 / Glas: 1.801
zu 12Y01) UR: 10.223 / Glas: 2.707
zu 12Y02) UR: 10.369 / Glas: 2.285
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden zu können, in jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 30.04.2026
siehe Beschreibungen der Verlängerung
Die Limitierung erfolgt in der Form, dass zunächst der Zuschlag auf das Los mit dem größten Abstand zwischen dem ersten und zweiten Angebot erteilt wird. Für die weiteren Lose wird analog verfahren.
12K09_12Y04_12Y05_12Y07
12K09, Heidenheimer Str. 53, 13467 Berlin
12Y04, Tile-Brügge-Weg 63, 13509 Berlin
12Y05, Fellbacher Str. 18-19, 13467 Berlin
12Y07, Place Molière 4, 13469 Berlin inkl. Filiale Hermsdorfer Str. 14
zu 12K09) UR: 5.828 / Glas: 1.762
zu 12Y04) UR: 7.351 / Glas: 1.706
zu 12Y05) UR: 8.745 / Glas: 2.051
zu 12Y07) UR: 13.569 / Glas: 3.534
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 30.04.2026.
siehe Beschreibung der Verlängerung
Die Limitierung erfolgt in der Form, dass zunächst der Zuschlag auf das Los mit dem größten Abstand zwischen dem ersten und zweiten Angebot erteilt wird. Für die weiteren Lose wird analog verfahren.
12K02_12K07_12K12
12K02, Senftenberger Ring 49, 13435 Berlin
12K07, Alt-Wittenau 8-12, 13437 Berlin
12K12, Finsterwalder Str. 52-56, 13435 Berlin
zu 12K02) UR: 17.922 / Glas: 3.002
zu 12K07) UR: 7.236 / Glas: 1.872
zu 12K12) UR: 9.648/ Glas: 2.760
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 30.04.2026.
siehe Beschreibung der Verlängerung
Die Limitierung erfolgt in der Form, dass zunächst der Zuschlag auf das Los mit dem größten Abstand zwischen dem ersten und zweiten Angebot erteilt wird. Für die weiteren Lose wird analog verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" [Wirt 124 EU], alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß §50 VgV vorlegen.
Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" nach §1 Abs.2,4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 214]
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 2140.1]
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck " Erklärung gem. §1Abs.2 der Frauenförderung" nach §9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. §1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] [Wirt 2141].
5. Eigenerklärungen zu Verhinderung von Benachteiligung [Wirt 2143], sowie Kontrollen und Sanktionen [Wirt2144]
6. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft. [Wirt 238]
7. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen. [Wirt 235 +Wirt 236]
Die genannten Wirt-Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum §21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. §19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für die Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3.
1. Erklärung, dass eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflicht vorliegt.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Als Mindestbedingung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen von min. 3.300.000 € pro Los
1. Referenzliste mit mind. drei von Auftragsvolumen und Komplexität her vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre (ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung
- Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und
E-Mailadresse
- Angaben zum Leistungszeitraum und erbrachten Leistungsumfang (auch Objektgröße)
(ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
2. Angaben darüber, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen:
a) Personenschäden und Sachschäden 5.000.000 € 2-fach maximiert
b) Vermögensschäden 200.000 €
c) Obhuts- und Bearbeitungsschäden 150.000 €
d) Abwasserschäden 150.000 €
e) Verlust von Schlüsseln 150.000 €
Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
(5) Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sie denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns (01.05.22) gültige Vergabemindestlohn bzw. der für die Branche gültige Tariflohn (LG6), sowie die ab 2022 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote die diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Es ist nur sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen.
(8) Für die Unterhaltsreinigung wird eine maximale durchschnittliche m2-Leistung pro Stunde und Arbeitskraft von 280 m2 (kaufmännisch gerundet!) angesetzt.
Eine Überschreitung dieser Vorgabe ist in jedem Falle detailliert zu begründen. Nicht auskömmliche Angebote werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
(9) Wird vom Bieter ein geringerer SVS als 21,88€ (UR,GR) zum Ansatz gebracht, wird Seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist. In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise mit detaillierten Belegen und Berechnungen schon mit dem Angebot nachzuweisen. Hierzu erfolgt keine Nachforderung.
(10) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Vordruck "Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammer