Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Ingenieurplanungsleistungen für Gebäuderückbau, Oberflächenentsiegelung und Tiefenenttrümmerung (VOEK 140-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 140-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Ingenieurplanungsleistungen für Gebäuderückbau, Oberflächenentsiegelung und Tiefenenttrümmerung (VOEK 140-21)
Ausschreibung von Ingenieurleistungen für Gebäuderückbau, Oberflächenentsiegelung und Tiefenenttrümmerung für ein ehemaliges Verwaltungsgebäude in der Neumannsgasse 2 in Berlin
Die Bearbeitung der Rückbauplanung erfolgt in drei Leistungsphasen und wird stufenweise beauftragt. Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
- Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzeptes für die vorgenannten Maßnahmen
- Erstellung der statisch-konstruktiven Rückbauplanung
- Erstellung von Verdingungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Wahrnehmung der örtlichen Bauüberwachung
Die Liegenschaft Neumannsgasse 2 in 10178 Berlin bestehend aus drei verbliebenen Gebäudeteilen eines Gebäudeensembles, das in Stahlbetonskelettbauweise des DDR-Bautyps SK errichtet wurde, soll zurückgebaut werden. Zur Durchführung dieser Maßnahme wird eine umfassende Planung benötigt und hier mit ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Ingenieurplanungsleistungen für Gebäuderückbau, Oberflächenentsiegelung und Tiefenenttrümmerung (VOEK 140-21)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattformzu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.