ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03849
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
2014-TM-DE-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Der Generalplaner für die gesamte PfA 9.0
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 20-19: Ausarbeitung der Ergebnisse des Planungsworkshops zu den Themen Schallschutzwände, Rampen-und PU-Wände in Auggen und Integrierung in die Ausführungsplanung der bauausführeneden Firmen (u.a. Schalpläne)
Eine Leistungserbringung durch Dritte ist nicht möglich, da die Ausarbeitung der Gestaltungsentwürfe Hand in Hand mit der technischen Planung erfolgen müssen und auch in Zusammenhang mit der technischen Planung begründet und gegenüber Vertretern der Öffentlichkeit (Gemeinden etc.) vertreten werden müssen.