München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:
Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik, Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph3+4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik,Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Planungsleistungen Neubau Querbahnsteigdach
Um das Querbahnsteigdach (QBD) technisch zu erstellen, sind zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die unmittelbar mit dem Neubau Empfangsgebäude zusammenhängen und nur durch eine erweiterte Leistungserbringung des AN Planung Neubau Empfangsgebäude (NEG) zu
erbringen sind. Das sind im Einzelnen die Mitwirkung bei der Tragwerksplanung, die Beleuchtung mit der Kunstlichtplanung, der Entwässerung am Empfangsgebäude sowie die planerische Mitverarbeitung beim Anschluss des QBD an den Neubau Empfangsgebäude.
Das Querbahnsteigdach ist ein eigenständiges Bauwerk, das an den Neubau des Empgangsgebäudes anschließt. Daher müssen die Schnittstellen (Lastabtragung und Fasadenanschluss) zum NEG beplant werden. Da das Querbahnsteigdach auch technisch an den NEG angebunden ist, ist die Beleuchtung mit der Lichtplanung als Erweiterung der NEG-Planung zu betrachten.
Die Lastabtragung des Querbahnsteigdach erfolgt zur Hälfte über das EG und hat eine umlaufende Schnittstelle zu dessen Fassade. Zudem kommt die Leitungsführung der Beleuchtungsplanung direkt aus dem NEG und kann nicht als selbstständige Leistung für das QBD angesehenwerden. Damit steht das Querbahnsteigdach im unmittelbaren technischen Zusammenhang mit dem NEG.Es besteht die Befürchtung, dass wenn die Planung nicht direkt AN Planung des NEG erfolgt, die gesonderte Planung in die Planung des NEG eingreifen würde.