Rahmenvertrag Bohrungen, Sondierungen und Messstellenbau im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: EC-0102-21-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bohrungen, Sondierungen und Messstellenbau im Hamburger Hafen
Zur Untersuchung des Baugrundes im Hamburger Hafen, Harburgs und der Hafenerweiterungsgebiete sind vorwiegend Trockenbohrungen und Kleinrammbohrungen mit entsprechender Probenentnahme sowie Ramm -und Spitzendrucksondierungen durchzuführen. Des Weiteren sind Grund- und Stauwassermessstellen herzustellen.
Hamburg
Zur Untersuchung des Baugrundes im Hamburger Hafen, Harburgs und der Hafenerweiterungsgebiete sind vorwiegend Trockenbohrungen und Kleinrammbohrungen mit entsprechender Probenentnahme sowie Ramm -und Spitzendrucksondierungen durchzuführen. Des Weiteren sind Grund- und Stauwassermessstellen herzustellen.
Der Rahmenvertrag soll mit 5 Unternehmen geschlossen werden.
Die Beauftragung erfolgt jeweils nach den angebotenen Einheitspreisen. Das Gesamtvolumen der Arbeiten wird gemäß den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen pro Jahr geschätzt und beträgt ca. 1.1 Mio. €. Anzahl und Umfang der Leistungen können jedoch variieren und lassen sich im Voraus nicht genau bestimmen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Erbringung der Leistungen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Zuschlagserteilung (frühestens jedoch ab 01.11.2021) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Gesamtlaufzeit ist auf 8 Jahre beschränkt. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber gültig.
Es besteht die Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung des Rahmenvertrages. Preisanpassungen sind möglich. Diese vor Vertragsverlängerung durch den Rahmenvertragspartner anzuzeigen und ggf. zu begründen. Die Preisanpassungen sind erst nach Zustimmung des Auftraggebers gültig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des Versicherungsträgers
3.) eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG
4.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
5.) Nachweis Register gemäß KampfmittelVO § 10 (2)
1.) Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten Geschäftsjahre
3.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
4.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
2.) Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3.) Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.)Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
DIe Rahmenvereinbarung wird gem. SektVO für max. 8 Jahre geschlossen. Die Rahmenvereinbarung gilt für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1, Ausschreibungsstelle
20457 Hamburg
Deutschland (DE)
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme "Rahmenvertrag Bohrungen, Sondierungen und Messstellenbau im Hamburger Hafen" - Vergabenummer EC-0102-21-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten: E-Mail: [gelöscht]
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]