Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54582
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze
VM5 – Plattformnetze und Tragseile Staubschutznetze Hallendach Hbf Dresden
Zusammenstellung Hauptmassen:
Plattformnetze: 7.953 m²
Randseile Ø 18mm: 1.146,30 m
Abschlussnetze: 539,00 m²
Tragseile Ø 6mm: 9.364 m
Bauablauf:
Das Membrandach des HBF Dresden ist schadhaft und soll in den kommenden Jahren ersetzt werden. Dafür werden als vorbereitende Maßnahme Plattformnetze und Tragseile für Staubschutznetze unter der Membran montiert. Diese Netze dienen als Arbeits- und Schutzgerüst für die Arbeiten zum Austausch der Dachmembran. Der Austausch des Membrandachs wird sich über mehrere Jahre hinwegziehen. Der Austausch der Dachmembran soll 2025 abgeschlossen sein.
Folgende Arbeiten sind durch den AN-Bau durchzuführen:
• Einbau von gurtverstärkten Plattformnetzen im Bereich der Achsen 0´-6´, 7´-8x´ jeweils m-r und 8x´-9´/k5-r und 10´-13 und 15´-26´ jeweils k1-r
• Einbau von Tragseilen zur späteren Montage von Staubschutznetzen im Bereich der Achsen 0‘-8x‘/m-r und 8x´-26´/k3-r.
• Durchführung von Beleuchtungstests
• Einsatz von BIMplus
Der Einbau der gurtverstärkten Plattformnetze gemäß den oben aufgeführten Einbauorten erfolgt dabei jeweils von Hallenbinder zu Hallenbinder. An den stirnseitigen Außenrändern werden die Plattformnetze an Stahl-Randseilen angeschlossen. Die weiteren Anforderungen an die Plattformnetze, die Gurtverstärkungen und Seile sind im Abschnitt 0.2.1 aufgeführt, sowie deren weitere Befestigung. Der Einbauort der Plattformnetze grenzt an bereits montierte Plattformnetze. Zur Verbindung der bereits montierten Plattformnetzbereiche mit denen der aktuellen Bauaufgabe, müssen die Plattformnetze in Achse r wiederum unter die Membran hochgebunden werden, um ein Einfliegen von Tauben zu verhindern.
Bei der Montage der Plattformnetze ist zu beachten, dass die Gurtlagen der bereits montierten Plattformnetze und der neuen Plattformnetze ein einheitliches Erscheinungsbild ergeben.
Die Plattformnetze sind auf Durchhang so vorzuspannen, dass sich ein gleichmäßiger Abstand zur Dachmembran einstellt. Eine erforderliche Vorspannkraft wird nicht vorgegeben. Für die spätere Montage von Staubschutznetzen sind weiterhin Tragseile inklusive erforderlicher Abhänger einzubauen. Der Einbau der Tragseile erfolgt im Bereich der Achsen 0‘-8x‘/m-r und 8x´-26´/k3-r. Staubschutznetze selbst sind nicht zu liefern und nicht zu montieren.
Dresden
siehe II.1.4 (kurze Beschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 35399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.