Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54582

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54582
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

VM5 – Plattformnetze und Tragseile Staubschutznetze Hallendach Hbf Dresden

Zusammenstellung Hauptmassen:

Plattformnetze: 7.953 m²

Randseile Ø 18mm: 1.146,30 m

Abschlussnetze: 539,00 m²

Tragseile Ø 6mm: 9.364 m

Bauablauf:

Das Membrandach des HBF Dresden ist schadhaft und soll in den kommenden Jahren ersetzt werden. Dafür werden als vorbereitende Maßnahme Plattformnetze und Tragseile für Staubschutznetze unter der Membran montiert. Diese Netze dienen als Arbeits- und Schutzgerüst für die Arbeiten zum Austausch der Dachmembran. Der Austausch des Membrandachs wird sich über mehrere Jahre hinwegziehen. Der Austausch der Dachmembran soll 2025 abgeschlossen sein.

Folgende Arbeiten sind durch den AN-Bau durchzuführen:

• Einbau von gurtverstärkten Plattformnetzen im Bereich der Achsen 0´-6´, 7´-8x´ jeweils m-r und 8x´-9´/k5-r und 10´-13 und 15´-26´ jeweils k1-r

• Einbau von Tragseilen zur späteren Montage von Staubschutznetzen im Bereich der Achsen 0‘-8x‘/m-r und 8x´-26´/k3-r.

• Durchführung von Beleuchtungstests

• Einsatz von BIMplus

Der Einbau der gurtverstärkten Plattformnetze gemäß den oben aufgeführten Einbauorten erfolgt dabei jeweils von Hallenbinder zu Hallenbinder. An den stirnseitigen Außenrändern werden die Plattformnetze an Stahl-Randseilen angeschlossen. Die weiteren Anforderungen an die Plattformnetze, die Gurtverstärkungen und Seile sind im Abschnitt 0.2.1 aufgeführt, sowie deren weitere Befestigung. Der Einbauort der Plattformnetze grenzt an bereits montierte Plattformnetze. Zur Verbindung der bereits montierten Plattformnetzbereiche mit denen der aktuellen Bauaufgabe, müssen die Plattformnetze in Achse r wiederum unter die Membran hochgebunden werden, um ein Einfliegen von Tauben zu verhindern.

Bei der Montage der Plattformnetze ist zu beachten, dass die Gurtlagen der bereits montierten Plattformnetze und der neuen Plattformnetze ein einheitliches Erscheinungsbild ergeben.

Die Plattformnetze sind auf Durchhang so vorzuspannen, dass sich ein gleichmäßiger Abstand zur Dachmembran einstellt. Eine erforderliche Vorspannkraft wird nicht vorgegeben. Für die spätere Montage von Staubschutznetzen sind weiterhin Tragseile inklusive erforderlicher Abhänger einzubauen. Der Einbau der Tragseile erfolgt im Bereich der Achsen 0‘-8x‘/m-r und 8x´-26´/k3-r. Staubschutznetze selbst sind nicht zu liefern und nicht zu montieren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4 (kurze Beschreibung)

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-425245
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf - Hallendach, Vorwegmaßnahme Modul 5 Plattformnetze

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/10/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 35399
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden

2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden

3.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2021