Rahmenvertrag über die Herstellung, Lagerung und Auslieferung von Dienstkleidung und Dienstausrüstung sowie Einrichtung, Bereitstellung eines Onlineshops/Bestellportals
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Herstellung, Lagerung und Auslieferung von Dienstkleidung und Dienstausrüstung sowie Einrichtung, Bereitstellung eines Onlineshops/Bestellportals
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2 100 Mitarbeiter*innen und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die VHH beabsichtigt einen neuen Rahmenvertrag für die Ausstattung ihrer Mitarbeiter*innen im Busbetrieb mit Dienstbekleidung und Dienstausrüstung sowie über die Einrichtung und Unterhaltung eines Onlineshops/Bestellportal abzuschließen. Die Leistungen umfassen die Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Produkte sowie die Einrichtung und Unterhaltung eines Onlineshops/Bestellportals, aus dem die Mitarbeitenden der VHH bzw. ihrer Tochtergesellschaften eigenständig Einzelbestellungen tätigen können. Die VHH tritt in diesem Vergabeverfahren mit ihren Tochtergesellschaften als Ausschreibungsgemeinschaft auf, sodass alle Tochtergesellschaften aus diesem Vertrag abrufen und die jeweiligen Mitarbeitenden bedient werden können.
Hamburg
Das gegenständliche Vergabeverfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung, Lagerung und Auslieferung von Dienstkleidung und Dienstausrüstung sowie der Erstellung, Bereitstellung eines Onlineshops/Bestellportals der Auftraggeberin sowie ihrer Tochtergesellschaften.
Damit einhergehend obliegt das Lagermanagement und die Lagerlogistik dem Auftragnehmer. Weiterhin ist die Transportlogistik an die unterschiedlichen Betriebshöfe der Auftraggeberin sowie die Auslieferung an die Privatadressen der Mitarbeitenden Bestandteil der Leistung. Darüber hinaus obliegt dem Auftragnehmer die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung eines Onlineshops bzw. Bestellportals.
Im Onlineshop/Bestellportal soll das Bekleidungs- und Dienstausrüstungsportfolio je Artikel der Auftraggeberin dargestellt werden. Eine Übersicht der einzelnen Dienstkleidungsartikel ist der Anlage (Anlage AA), die mit dem Teilnahmewettbewerb veröffentlicht wurde, zu entnehmen. Die einzelnen Artikel sollen im Onlineshop/Bestellportal nicht mit einem Geldwert in EURO hinterlegt werden. Beispielhaft soll eine Art Punktekonto, über den die Mitarbeitenden ihre Bestellungen auslösen können, vorhanden sein. Die weiteren detaillierten Informationen sind den Vergabeunterlagen Teil B zu entnehmen.
Daneben obliegt dem Auftragnehmer auch die Einrichtung und Einspielung der persönlichen Daten aus den jetzt bestehenden Mitarbeiterprofilen in den Onlineshop/Bestellportal. Die zur Verfügungstellung der persönlichen Mitarbeiterdaten erfolgt durch die Auftraggeberin. Die Daten für das Dienstkleidungs- und Dienstausrüstungsportfolio werden dem zukünftigen Auftragnehmer von der Auftraggeberin rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Onlineshop bzw. das Bestellportal muss gegen unberechtigten Zugriff bzw. unberechtigte Bestellungen geschützt sein. Zudem müssen auch die Daten vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich der besseren Einschätzung des Auftragsvolumens und sind als grobe, unverbindliche Mengenangaben zu bewerten. Überschlägig sollen etwa 1.600 Mitarbeitende der VHH sowie rund 75 (ABG), 110 (ORD), 48 (RRH) und 58 (RMVB) Mitarbeitende bei den Tochtergesellschaften mit jeweiligem Firmenlogo (gestickt, 1-2 Farben) ausgestattet werden. Das bisherige Verhältnis zwischen den Bestellmengen der Damen- und Herren Konfektionen liegt bei ca. 20 % Damen und 80 % Herren. Die Neueinstellungen benötigen eine Erstausstattung. Die Auftraggeberin plant mit rund 100 Neueinstellungen p.a. und behält sich vor, diese Anzahl der Mitarbeitenden zu jederzeit nach oben oder unten anzupassen.
Es gibt in dem auszuschreibenden Sortiment 15 Artikel, für die keine Eigenproduktion vorgesehen ist, da auf Standardartikel (Stangenware) zurückgegriffen werden soll (gemäß Anlage AA). Folgende Artikel sind als Standardartikel definiert:
Herren/Damen Kollektion: Jeans für Sommer/ Winter, Hemden 1/1 Arm, Hemden 1/2 Arm, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/2 Arm, Polo Shirt, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Wendeweste.
Weitere 7 Artikel sind als kundenspezifische Artikel definiert:
Herren/Damen Kollektion: Sakko, Anzugweste, Anzughose für Sommer/Winter, Blazer, Anzughose für Sommer/Winter, Anzugweste, Funktionsjacke für Sommer/ Winter.
Die Gesamtkollektion umfasst die nachfolgenden Artikel: Die Herren-Kollektion besteht aus: Sakko, Anzugweste, Anzughose für Sommer/Winter, Jeans für Sommer/Winter, Hemden 1/1 Arm, Hemden 1/2 Arm, Polo Shirt, Krawatte, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Wendeweste, Baseball Cap. Die Damen-Kollektion besteht aus: Blazer, Anzughose für Sommer/Winter, Anzugweste, Jeans für Sommer/Winter, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/2 Arm, Polo Shirt, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Wendeweste, Halstuch. Als Dienstausrüstung werden Sitzbezüge für die Fahrersitze der Busse als Husse sowie ein Rucksack mit mehreren Fächern definiert.
Die (Erst-)Laufzeit des Rahmenvertrags umfasst die Dauer von 48 Monaten. Es besteht ein einseitiges Recht der Auftraggeberin zur maximal zweimaligen Verlängerung um je 24 Monate.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen auf Basis der nachfolgenden Punkteverteilung am besten erfüllen. Insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber - gleicher Punktwert nach Auswertung - wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem 5. Platz liegen, zur Abgabe eines Angebots auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 5 Bewerbern fort. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
— Referenzen für Dienstkleidungsaufträge (mehrjährige Aufträge/Verträge) zur Lieferung von Dienstkleidung, die dem Umfang des Bekleidungsprofils der Auftraggeberin in allen oder wenigstens in weiten/überwiegenden Teilen (gemäß Anlage A.15, vgl. Abschnitt III.1.3) entsprechen.
Punkt 2): Die Bewerber können eine unbeschränkte Anzahl an zusätzlichen Referenzen einreichen, eine Punktevergabe erfolgt jedoch maximal für höchstens 5 zusätzliche Referenzen (zusätzlich zu den 3 Mindestreferenzen). Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen: — 3 Punkte erreicht eine zusätzliche Referenz mit einer Rücklaufquote < 2,5 %, — 2 Punkte erreicht eine zusätzliche Referenz mit einer Rücklaufquote < 5 %, — 1 Punkt erreicht eine zusätzliche Referenz mit einer Rücklaufquote < 10 %, — 0 Punkte erreicht eine zusätzliche Referenz mit einer Rücklaufquote >= 10 %. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 15 Punkte. Um das Ranking diskriminierungsfrei zu gestalten, werden diejenigen Referenzen, die die höchste Rücklaufquote aufweisen und die sonstigen Anforderungen erfüllen, zur Erfüllung der Mindestanzahl an Referenzen (3 Referenzen) herangezogen und daher keiner Bepunktung unterzogen.
— Durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz (gemäß Anlage A.13, vgl. Abschnitt III.1.2 Punkt 4): Gewertet wird der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche leistungsbezogene Umsatz. Maximal erreichbare Punktzahl: 5 Punkte. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen: — 5 Punkte > 4 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — 4 Punkte > 3,5 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — 3 Punkte > 3 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — 2 Punkte > 2,5 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — 1 Punkt > 2 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — 0 Punkte >= 1,5 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz, — Ausschluss < 1,5 Mio. durchschnittlicher leistungsbezogener Umsatz.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgendem Link:
https:// www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB (gemäß Anlage A.8) (2) Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen (gemäß Anlage A.6) (3) Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben Ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. (gemäß Anlage A.7)
1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (gemäß Anlage A.10) 2. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gemäß Anlage A.11) 3. Bonitätsauskunft (einzureichen als Anlage A.12) der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Eine Bankauskunft genügt insoweit nicht.
4. Eigenerklärung über (a) den Gesamtumsatz des Unternehmens (einzureichen als Anlage A.13), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre und (b) den durchschnittlichen leistungsbezogenen erzielten Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der Lieferung von Dienstkleidung im öffentlichen Sektor und/oder Verkehrswesen mit Betreiben eines Onlineshops jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.
5. Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen beizufügen. (einzureichen als Anlage A.18).
Mindeststandard:
Zu Abschnitt III.1.2) Nr. (4) (b) wird ein leistungsbezogener Mindestjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR/Jahr gefordert (Mindestanforderung).
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gelten für das Los 1:
1. Eigenerklärung zur Mitarbeiterstruktur (gemäß Anlage A.14). unter Angabe von a) Gesamtzahl der Mitarbeitenden, 1) davon kaufmännische Mitarbeitende im Bereich Dienstkleidung, 2) davon gewerbliche Mitarbeitende im Bereich Dienstkleidung, 3) davon Mitarbeitende des IT-Support, 4) Sonstige. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu benennen.
2. Angabe (gemäß Anlage A.15) von mindestens drei (3) Referenzen über innerhalb der letzten 3 Jahre laufende oder abgeschlossene (Stichtag ist der Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge) Aufträge (mehrjährige Aufträge/Verträge) zur Lieferung von Dienstkleidung, die dem Umfang des Bekleidungsprofils der Auftraggeberin in allen oder wenigstens in weiten/überwiegenden Teilen entsprechen, unter Angabe von (a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b) deutschsprachigen Ansprechpartner*in mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Auftragsgröße (Anzahl der Dienstkleidungsstücke) (f) des Zeitraums der Leistungserbringung bzw. Laufzeit des Referenzvertrags,
(g) der Rücklaufquote in Prozent,
(h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten und (i) der Auftragssumme.
Definition „Bekleidungsprofil“ Das Bekleidungsprofil umfasst die nachfolgend nach Damen und Herren-Kollektion aufgeführten Kleidungsstücken:
Herren / Damen • Sakko / Blazer • Anzugweste • Anzughose für Sommer/Winter • Jeans für Sommer/Winter • Hemden / Bluse je 1/1 Arm, 1/2 Arm • Polo Shirt • Krawatte / Halstuch • Pullover mit V-Ausschnitt • Strickjacke • Funktionsjacke für Sommer/Winter • Wendeweste • Baseball Cap (nur Herren) • Definition „Rücklaufquote“ • Definition in der Bekanntmachung und der Anlage: „Die Rücklaufquote ist über die Reklamationen (d.h. Falschlieferungen und Defekte) zu ermitteln. Fehllieferungen (Fehlbestellungen des Kunden) werden bei der Berechnung der Rücklaufquote nicht berücksichtigt. Die Rücklaufquote wird ermittelt aus der Anzahl zurückgesandter Artikel dividiert durch die Anzahl der gesamt bestellten Artikel multipliziert mit 100, bezogen auf die Laufzeit der jeweiligen eingereichten Referenz.
3. Angabe von mindestens einer Referenz (einzureichen als Anlage A.16) über innerhalb der letzten 12 Monate laufenden oder abgeschlossenen (Stichtag ist der Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge) Auftrag zum Betreiben eines Onlineshops/Bestellportals für die Lieferung von Dienstkleidung sowie einer Gesamtzahl von 500 auszustattenden Mitarbeitenden unter Angabe:
(a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b) deutschsprachigen Ansprechpartner*in mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Auftragsgröße (Anzahl der Mitarbeiterkonten; Anzahl der hinterlegten Dienstkleidungsstücke) (f) des Zeitraums der Leistungserbringung bzw. Laufzeit des Referenzvertrags,
(g) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
4. Eigenerklärung (gemäß Anlage A.17, Formblatt 3) über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (nach § 18 TTG).
5. Eigenerklärung zur Zertifizierung mit dem Grünen Knopf (gemäß Anlage A.19). Es ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Zertifizierung mit dem Grünen Knopf einzureichen. Falls eine Zertifizierung mit dem Grünen Knopf derzeit nicht besteht, ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zertifizierung mit dem Grünen Knopf, indem die Bewerber bestätigen, dass sie sich unwiderruflich und unbedingt, im Falle einer Zuschlagserteilung verpflichten, eine Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle erfolgreich durchführen zu lassen, einzureichen.
Mindestanforderung :
Zu Abschnitt III.1.3) Nr. 2:
1. Mindestens 3 Referenzen.
2. Die Referenzaufträge müssen eine mehrjährige Laufzeit aufweisen.
4. Die Referenzaufträge müssen in allen - oder wenigstens in überwiegenden Teilen das Bekleidungsprofil der Auftraggeberin abdecken. Es wird hierbei auf die Art des Kleidungsstücks abgestellt (nicht aber z.B. auf Farbe, Schnitt, Material, Details der Verarbeitung).
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb Ihre Eignung nachgewiesen haben. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben des HmbVgG, insbesondere § 3b zur umweltverträglichen Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen, zu beachten. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Rahmenvertrags mit jeweils einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem Abschnitt I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatze seine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (siehe Anlage A.2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall ist spätestens mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Leistungsteile von einem Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Das Formular (gemäß Anlage A.3) muss auch dann mit Angebotsabgabe eingereicht werden, wenn keine Unterauftragnehmer in Anspruch genommen werden sollen. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung sind der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen i. S. des § 34 Abs. 1 SektVO (einzureichen als Formblatt Anlage A.5) sowie die unter Abschnitt III.1.1) Nr. 1-3, unter Abschnitt III.1.2) Nr. 1, 2, 4 und 5 und unter Abschnitt III.1.3) Nr. 1 - sofern zutreffend zusätzlich Nr. 4, 5 - dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E).
E) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (siehe Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Verpflichtungserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ohne die Inanspruchnahme dieses Dritten die Eignung nicht bzw. nicht vollständig erfüllen kann. In allen anderen Fällen wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung (gemäß Anlage A.5) für den benannten Dritten (Eignungsleihegeber) vorlegen.
F) Der Teilnahmeantrag muss über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS (https:// www.subreport.de/E29735441) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format vorzugsweise PDF (.pdf), sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird.
G) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
I.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat weiterhin das Anschreiben (Anlage A.1) mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag einzureichen.
H.) Die Vergabestelle wird in der indikativen Phase einen Tragetest mit Dienstkleidung durchführen. Für weitere Informationen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
J.) Die Vergabestelle stellt eine Übersicht des Bekleidungsprofils der Auftraggeberin als Anlage A.A den Bewerbern zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.