Migration SPS-Controller u. Bedienstationen (MELH) - 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-080-15-BL360
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration SPS-Controller u. Bedienstationen (MELH) - 1. BA
Migration neuer SPS-Controller und Bedienstationen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus als Teil des Technikverbunds Parlamentsbauten in 3 Bauabschnitten, hier: 1. Bauabschnitt
Deutscher Bundestag in Berlin-Mitte
Migration neuer SPS-Controller und Bedienstationen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus als Teil des Technikverbunds Parlamentsbauten in 3 Bauabschnitten, hier: 1. Bauabschnitt
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs.4 Nr. 2 Buchst. b VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dies ist hier der Fall, da bei der vorzunehmenden Beschaffung und Migration der neuen Komponenten für die automatischen Steuerungen im Technikverbund Parlamentsbauten unbedingt darauf zu achten ist, dass sie sich problemlos in das bereits bestehende homogene System, das durch die Siemens AG errichtet wurde, einfügen. Die in der Vergangenheit einmalig unternommene Einbeziehung eines anderen Herstellers mit seinen Produkten in dieses Konzept war mit einem sehr hohen technischen Aufwand einhergegangen und ermöglichte dennoch keinen zufriedenstellenden Betrieb. Diese anlagenfremden Komponenten müssen nun aus Altersgründen ersetzt werden. Darüber hinaus muss auch im Zuge der Fertigstellung der Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus insbesondere die von der Siemens AG benötigte Software beschafft werden, sodass nur die Siemens AG die benötigte Leistung erbringen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Migration SPS-Controller u. Bedienstationen (MELH) - 1. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.