Gebäudeinnenreinigung, V0614/2021, Marie-Curie-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: V0614/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung, V0614/2021, Marie-Curie-Schule
Gebäudeinnenreinigung
Bremen
Gebäudeinnenreinigung für die Marie-Curie- Schule, Curiestraße 2, 28357 Bremen. Details zur Beschreibung der Beschaffung, finden sie in den Vergabeunterlagen unter Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Innerhalb der o.g. Laufzeit gelten die ersten 2 Jahre als Festlaufzeit. Danach kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien innerhalb der maximalen Laufzeit jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Nachweis der Eignung ist im Formblatt 124LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen) zu erbringen. ( Siehe Vergabeunterlagen)
2. Erklärung des Bieters zur Einhaltung von Mindest- und Tariflohnverpflichtungen nach Bundesgesetz. (Formblatt 231 HB-EU)
3. Eigenerklärung zur Eignung u. a. Eintragung in einem Berufs -/Handelsregister
4. Im Falle der Inanspruchnahme von Nachunternehmerleistungen muss das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233), inkl. namentlicher Nennung der Nachunternehmer, mit dem Angebot eingereicht werden.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Eigenerklärungen bzgl. entrichteter Steuern an die zuständige in- bzw. ausländische Finanzbehörde sowie entrichteter Beiträge an die zuständigen in- bzw. ausländischen Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse).
3. Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Als Mindestdeckungssumme mit dynamischer Anpassungsklausel sind erforderlich:
Personenschäden: 1.000.000,00€
Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00€
Bearbeitungsschäden: 50.000,00€
Schlüsselverlust: 25.000,00€
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018 bis 2020) von mindestens einem Gesamtumsatz von mind. 750.000,00 € pro Jahr im Bereich Gebäudeinnenreinigung.
5. Eignungskriterien
Es werden nur Angebote von Bietern*innen mit den erforderlichen Nachweisen, Referenzen und den damit verbundenen Erfahrungen akzeptiert und entsprechend in die Wertung einbezogen. Als Nachweise der Eignung sind beizubringen:
a) Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124
Der/die Bieter*in hat als Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit das Formblatt 124 auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
6. Eigenerklärungen bzgl. entrichteter Steuern an die zuständige in- bzw. ausländische Finanzbehörde sowie entrichteter Beiträge an die zuständigen in- bzw. ausländischen Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse).
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten, vergleichbaren Leistungen in der Gebäudeinnenreinigung unter Angaben von Auftragssumme, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer. Es sind drei Referenzen abzugeben.
2. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.
3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Objektleiters, der im Auftragsfall für die ausgeschriebene Leistung verantwortlich wird, durch Kopie mind. eines Gesellenbriefes in der Fachrichtung Gebäudereinigung oder Nachweis einer mind. 5-jähringen Berufserfahrung in der Gebäudereinigung mit folgenden Fortbildungsbescheinigungen (jew. in Kopie und b) bis d) nicht älter als 5 Jahre) a) Objektleiterprüfung, b) Durchführung von Grundreinigungen c) Durchführung der Parkettpflege, d) Durchführung der Steinbodenpflege.
4. Bei kalkuliertem Maschineneinsatz sind die entsprechenden Datenblätter beizufügen.
1. Der Bieter hat anhand einer detaillierten Stundenverrechnungssatzkalkulation (Formular SVS nach BIV), schlüssig und nachvollziehbar darzulegen und nachzuweisen, dass sein Angebot alle geforderten und notwendigen Leistungen auskömmlich berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote deren Stundenverrechnungssatz nicht im Verhältnis zu dem derzeit gültigen Tariflohnes liegen und damit unauskömmlich erscheinen, vertieft zu prüfen. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit hierdurch nicht vollständig ausgeräumt werden, wird die Vergabestelle das Angebot von der weiteren Wertung ausschließen
2. Nachweis der Organisation gemäß des Objektorganisationsbogen
3. Bei kalkuliertem Maschineneinsatz sind die entsprechenden Datenblätter beizufügen.
4. Das Objekt ist zwingend vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin wird voraussichtlich in der KW. 46-47 stattfinden. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig in Schriftlicher Form bekannt gegeben.
5. Die Unterlagen zur Vergabe können bis 10.11.2021 10:00 Uhr abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.