Programmierung Rabattberechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10-01-BV-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierung Rabattberechnung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung und den Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung von Rabattberechnungen für bundesweite und regionale Rabattverträge.
AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Umsetzung von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. So werden beispielsweise das Vertragsdatenmanagement, das Controlling, die Meldung der rabattierten Präparate an den GKV-Spitzenverband, die Berechnung und die Rechnungslegung der Rabattverträge sowie die empirisch-analytische Mitwirkung bei der Gestaltung der aktuellen bzw. zukünftigen Verträge (z. B. Wirkstoffauswahl, Marktanalysen zur Vertragsperformance) an einer zentralen Stelle in der AOK-Gemeinschaft erbracht.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung bereits bestehender Funktionen und insbesondere der Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattberechnungen.
Die Entwicklung, Beschreibung und Umsetzung soll modulbasiert erfolgen. Dabei werden die Priorisierung und die Realisierung der Module in Abhängigkeit von gesetzlichen Vorgaben oder Änderungen und von der Quantität der von den AOKs abgeschlossenen Rabattverträge festgelegt. Die einzelnen Module werden en bloc konzipiert und umgesetzt. Gegebenenfalls können im Projektverlauf auch neue, ergänzende Module vom Auftraggeber definiert werden.
Die aktuelle Version der Web-Applikation umfasst sieben Module:
- Das Modul Vertragspflege für regionale Verträge, ermöglicht den berechtigten Sachbearbeiter:innen das Anlegen und bei Bedarf Ändern regionaler Verträge mit Vertragskonditionen im Vier-Augen-Prinzip.
- Das Modul Administration realisiert die Pflege des zugrundeliegenden Rollen- und Rechtesystems.
- Die Module Rabattverträge und Rabattergebnisse bieten Informationen für die verschiedenen Vertragsarten (bundesweite gebietslosbezogene Verträge über generikafähige Wirkstoffe und Insuline, sowie entsprechende regionale und überregionale Verträge).
- Das Modul Stammdaten ermöglicht den berechtigten Sachbearbeiter:innen die Pflege abrechnungsrelevanter Meta-Daten.
- Das Modul Klärfälle bildet den berechtigten Sachbearbeiter:innen die Bearbeitung von Herstellereinwänden nach erfolgten Berechnungen ab.
Das Modul Berechnungen stellt den berechtigten Sachbearbeiter:innen die konkreten Berechnungen sowie deren Bearbeitungsstände dar.
Im weiteren Projektverlauf sind aktuell die folgenden Erweiterungen geplant, die bei Bedarf entsprechend ergänzt werden können.
- Das Modul Vertragspflege für regionale Verträge soll erweitert werden.
- Das Modul Administration soll um eine Monitoring-Übersicht erweitert werden.
- Das Modul Berechnungen soll erweitert werden.
- Ein neues Modul "Management-Blick" soll zum einen den Überblick über Kennzahlen der Verträge bieten - wie z.B. die Zahl der Verträge nach Vertragsart oder die Rabattergebnisse nach Jahren.
Die bestehende Version der Web-Applikation ist realisiert mit dem Framework Apache Wicket unter Nutzung von Apache Tomcat, Java, JQGrid, JasperReports, JavaScript, HTML und CSS. Der Zugriff erfolgt per https, die Authentifizierung über einen separaten Domain Controller. Die Daten der Rabattverträge, der Verordnungsdaten und der Berechnungsergebnisse liegen in einem Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle 11g bzw. 19c.
Der Auftragnehmer soll das WIdO bei der Erweiterung und dem Ausbau der Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattvertragsberechnungen und -auswertungen unterstützen.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Erfordernissen der Anwender:innen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Feature-Wünsche notwendig sein.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils automatisch max. zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. In diesem Fall ist die Erklärung datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Angaben zum Umsatz:
(1a) Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes (2018-2020)
(1b) Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereiches.
- Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Die Erklärungen sind datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Hinweis: Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Die zuvor genannten Erklärungen sind in diesem Fall datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(2) Der Auftragnehmer weist unverzüglich nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach-, Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
(1) Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere der räumlichen und (fach-) personellen Ausstattung des Bewerbers.
Anzugeben sind:
(a) Gesellschaftsform
(b) Geschäftstätigkeit
(c) Standorte
(d) Verbundene Unternehmen
(e) Strategische Partner
(f) Jährliche durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020)
(2) Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Projekte, die inhaltlich und technisch unter den nachfolgenden fünf Kriterien erstellt wurden. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben.
Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen vorzulegen:
1. Entwicklung einer datenbankbasierten Software unter Verwendung einer Oracle-Datenbank mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel und Generierung von Reports im pdf-Format mit JasperReports.
2. Entwicklung einer Web-Applikation unter Verwendung von Apache Wicket.
Darüber hinaus wird bei der Bewertung der Referenzen positiv berücksichtigt, wenn zusätzlich Referenzen aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden:
3. Analyse von großen Datenmengen in relationalen Datenbanksystemen. Dabei muss die analysierbare Datenmenge und Datenkomplexität sowie die Vielfalt und Komplexität der möglichen Analysen dargestellt werden.
4. Es wurde eine Anwenderdokumentation erstellt.
5. Agile Softwareentwicklung.
Aus den Referenzen muss sich insgesamt ergeben, dass der Bewerber Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers,
b) Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen (Vor- und Zuname, Telefon, Telefax / E-Mail),
c) Angabe des Leistungszeitraums,
d) Schriftliche Kurzdarstellung der Tätigkeiten und des Umfangs der Beratungsprojekte
(3) Angabe eines Kernteams (Projektteam) und Darstellung der fachlichen Qualifikation des Projektteams
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers vorgesehen ist. Das Kernteam soll aus einem Projektleiter und mindestens einem weiteren Mitarbeiter bestehen.
Bitte weisen Sie die berufliche Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter des Projektteams sowie von den Mitarbeitern durchgeführte Referenzprojekte, die für den ausgeschriebenen Auftrag von Relevanz sind, durch Nachweise in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen nach.
a) Der Projektleiter des Projektteams muss über einen Hochschulabschluss im Be-reich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
b) Weitere Mitglieder des Teams müssen über einen qualifizierten Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklung verfügen.
c) Ferner müssen alle Mitglieder des Projektteams über Berufserfahrung im Bereich der Softwareentwicklung verfügen.
d) Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen sind für jedes Mitglied des Projektteams nachzuweisen.
(4) Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen des Unternehmens. Beschreiben Sie Vorgehensmodelle und best coding practices.
- Hinweis zu Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Die Erklärungen sind datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Hinweis Eignungsleihe:
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Die zuvor genannten Erklärungen sind in diesem Fall datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz, zur Datennutzung und zur Geheimhaltung finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRC7P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".