Erste Dialogrunde_Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VNG-ZPP-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erste Dialogrunde_Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement
Die Bezeichnung "Verhandlungsverfahren" ist technischen Gründen geschuldet. Das Vergabeverfahren betrifft einen wettbewerblichen Dialog.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines standort- und fachübergreifenden Patientenfluss- und Performancemanagements zur Steigerung von Qualität der Versorgung und Patientenerleben unter Optimierung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, Leistungsanforderung und optimierten Leistungsabstimmung von standortübergreifenden Ressourcen. Im Kern steht ein breiter Ansatz der zentralen Koordination, welcher auf Basis teil- und vollautomatischer Entscheidungsunterstützungssysteme basiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Vergabeverfahren wurde als wettbewerblicher Dialog durchgeführt und in der Dialogphase auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Entsprechend ist unter V.1) dieser Bekanntmachung angegeben, dass keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingingen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRCA9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der bekannt gegebenen Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.