Erste Dialogrunde_Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VNG-ZPP-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erste Dialogrunde_Zentrales Patientenfluss- und Performancemanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: VNG-ZPP-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bezeichnung "Verhandlungsverfahren" ist technischen Gründen geschuldet. Das Vergabeverfahren betrifft einen wettbewerblichen Dialog.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines standort- und fachübergreifenden Patientenfluss- und Performancemanagements zur Steigerung von Qualität der Versorgung und Patientenerleben unter Optimierung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, Leistungsanforderung und optimierten Leistungsabstimmung von standortübergreifenden Ressourcen. Im Kern steht ein breiter Ansatz der zentralen Koordination, welcher auf Basis teil- und vollautomatischer Entscheidungsunterstützungssysteme basiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Lösung / Gewichtung: 0
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 104-274137
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das vorliegende Vergabeverfahren wurde als wettbewerblicher Dialog durchgeführt und in der Dialogphase auf Grundlage von § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Entsprechend ist unter V.1) dieser Bekanntmachung angegeben, dass keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingingen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRCA9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der bekannt gegebenen Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2021