S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33292
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld
Ubstadt-Weiher
Neubau Haltepunkt Stettfeld mit Bahnsteigverlängerung Bahnsteige Haltepunkt Ubstadt-Weiher.
Neubau eines zwei modularer Bahnsteige 210 m und Verlängerung zweier Bahnsteige um 70m (konventionell)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ubstadt-Weiher
Neubau Haltepunkt Stettfeld mit Bahnsteigverlängerung Bahnsteige Haltepunkt Ubstadt-Weiher.
Neubau eines zwei modularer Bahnsteige 210 m und Verlängerung zweier Bahnsteige um 70m (konventionell)
LÄA 91.11: Im Rahmen der Ausführung der vertraglich vereinbarten Stopfarbeiten haben sich zusätzliche Leistungen ergeben, welche nicht im Hauptleistungsverzeichnis enthalten waren.
Um die Abweichungen im lückenlosen Gleis auszugleichen, welche 100mm betrugen, mussten Entlastungsschnitte durchgeführt werden. Anschließend musste das Gleis gelascht und wieder verschweißt werden.Es mussten LST Arbeiten durchgeführt werden, die kein Bestandteil des Hauptvertrages waren. Aus diesem Grund wurde der Bau AN durch den AG damit beauftragt.
Der AN war mit den Stopfarbeiten im ursprünglichen Vertrag bereits beauftragt und aus diesem Grund ist diese zusätzliche Leistung als Zusammenhangsarbeit zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistung unbedingt erforderlich. Durch den Wechsel des AN wäre die Koordination der verschiedenen Firmen nicht möglich gewesen und eine Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrollierbar. Die Ausführung der Leistungen ist zur Einhaltung der Inbetriebnahme in den verschiedenen Bauphasen unbedingt erforderlich. Da alle Bauphasen von einer Verzögerung betroffen wären ist die Inbetriebnahme trotz Beschleunigungsmaßnahmen sonst nicht pünktlich zu erreichen. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanäderungen und Änderungen der Betren ergeben.