S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33292

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33292
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ubstadt-Weiher

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Neubau Haltepunkt Stettfeld mit Bahnsteigverlängerung Bahnsteige Haltepunkt Ubstadt-Weiher.

Neubau eines zwei modularer Bahnsteige 210 m und Verlängerung zweier Bahnsteige um 70m (konventionell)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/08/2018
Ende: 26/04/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 170-387503

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI33292
Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahn Rhein Neckar - Ausbau HP Ubstadt-Weiher /Stettfeld

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
03/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ubstadt-Weiher

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau Haltepunkt Stettfeld mit Bahnsteigverlängerung Bahnsteige Haltepunkt Ubstadt-Weiher.

Neubau eines zwei modularer Bahnsteige 210 m und Verlängerung zweier Bahnsteige um 70m (konventionell)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/08/2018
Ende: 26/04/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 91.12: Die Bahnsteige des Haltepunktes Stettfeld knüpfen an die Straßenüberführung K3854 an. Durch den Anschluss wird in die bestehenden Schutzeinrichtungen auf der Brücke eingegriffen. Die hieraus resultierenden Leistungen wie, Überprüfung der Schutzeinrichtungen und die erforderlichen Umplanungen sind kein Bestandteil des ursprünglichen Hauptvertrags, da die Abstimmungen und Forderungen des Landratsamtes erst nach der Auftragserteilung stattgefunden haben.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der AN war mit dem Anschluss an die Brücke im ursprünglichen Vertrag bereits beauftragt und aus diesem Grund ist diese zusätzliche Leistung als Zusammenhangsarbeit zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistung unbedingt erforderlich. Durch den Wechsel des AN wäre wäre nicht mehr hinreichend erkennbar gewesen, welchem AN gegenüber die Gewährleistung anzurechnen ist. Die Ausführung der Leistungen ist zur Einhaltung der Inbetriebnahme in den verschiedenen Bauphasen unbedingt erforderlich. Da alle Bauphasen von einer Verzögerung betroffen wären ist die Inbetriebnahme trotz Beschleunigungsmaßnahmen sonst nicht pünktlich zu erreichen. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanäderungen und Änderungen der Betren ergeben.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR