Hauptwache Ffm: Wandbekleidung - Neubau Betoglass Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38532
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptwache Ffm: Wandbekleidung - Neubau Betoglass
Hauptwache Ffm: Wandverkleidung - Neubau Betoglass
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hauptwache Ffm: Wandbekleidung - Neubau Betoglass
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptwache Ffm
Hauptwache Ffm: Wandverkleidung - Neubau Betoglass
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
NT34: Zulage zur Wandbekleidung - Fixierung an Hauptrevisionspaneele
Fixierungsschrauben können an den zu revisionierenden Betoglass-Elementen aufgrund des geringen Abstands zum Lüftungskanal nicht an- und abmontiert werden. Zu Beginn der Leistungserbringungen waren die Leistungen noch nicht im Plan verfasst. Diese waren für den Werkserfolg notwendig.