S-Bahnhof Warschauer Straße VE08Ausrüstung 50 Hz, TK und GA Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22680
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahnhof Warschauer Straße VE08Ausrüstung 50 Hz, TK und GA
Berlin
Die Vergabeeinheit 08 (VE08) umfasst die Errichtung der 50 Hz-Anlagen sowie die Anlagen für die Telekommunikation und Gebäudeautomation am S-Bahnhof Warschauer Straße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahnhof Warschauer Straße VE08Ausrüstung 50 Hz, TK und GA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ilsenburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachung Nr.: 2016/S 224-408650
Der Auftrag wurde am 13.02.2017 erteilt, hiermit wird die Angabe im Punkt V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses, korrigiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Die Vergabeeinheit 08 (VE08) umfasst die Errichtung der 50 Hz-Anlagen sowie die Anlagen für die Telekommunikation und Gebäudeautomation am S-Bahnhof Warschauer Straße.
Ort: Neu-Ilsenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
061: Mit vorliegendem Nachtragsangebot NA061 werden Mehrkosten für die Realisierung zusätzlicher Antennenhalterungen der ZAT an der Verkehrsstation des S-Bf WRS geltend gemacht.
Bei Messungen der ZAT wurde festgestellt, dass es zu großen Interferenzen zwischen den Bahnsteigen kommt. Gemäß den Auswertungen der Messprotokollen ist es notwendig zusätzliche Antennenstandorte (je 2 Stk. pro Bahnsteig) vorzusehen und zu realisieren. Durch die Ausführung der Zusatzleistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Durch die Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen Leistungen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die eine fehlerfreie Nutzung der ZAT zur geplanten IBN des S-Bf WRS gefährden und dann zu erheblichen Mehrkosten aufgrund notwendiger Kompensationsmaßnahmen führt. Darüber hinaus wäre dadurch eine eindeutige Abgrenzung von Gewährleistungen für Vertrags- und Zusatzleistungen nicht mehr gegeben.