S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22546

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22546
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262800 Ausbau von Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262800 Ausbau von Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Herstellung des Innenausbaues im Empfangsgebäude Warschauer Straße. Die Leistungen enthält das einbringen der Fußbodenbeläge (755 m² Gussasphalt, 1000 m² Zementestrich, Natursteinstufen-beläge für 4 Treppen) sowie Ausrüstung der Treppen mit entsprechenden Geländern/Handläufen und BLS. Weiterhin ist enthalten der komplette Trockenbau (414 m²), Mauerarbeiten (425 m²), Fliesenarbeiten sowie Türen (41 St) und Maler- und Lackierarbeiten (1200 m²).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2017
Ende: 30/06/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 16FEI22546
Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/02/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auftragsbekanntmachung Nr.: 2016/S 205-371317

Der Auftrag wurde am 13.02.2017 vergeben. Die Angabe in Punkt V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses wird hiermit korrigiert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45262800 Ausbau von Gebäuden
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262800 Ausbau von Gebäuden
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Herstellung des Innenausbaues im Empfangsgebäude Warschauer Straße. Die Leistungen enthält das einbringen der Fußbodenbeläge (755 m² Gussasphalt, 1000 m² Zementestrich, Natursteinstufen-beläge für 4 Treppen) sowie Ausrüstung der Treppen mit entsprechenden Geländern/Handläufen und BLS. Weiterhin ist enthalten der komplette Trockenbau (414 m²), Mauerarbeiten (425 m²), Fliesenarbeiten sowie Türen (41 St) und Maler- und Lackierarbeiten (1200 m²).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2017
Ende: 30/06/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

020: Mit vorliegendem Nachtragsangebot NA020 werden Mehrkosten für Auszugsversuche an der ÜKO zwischen der Vorplatzplatte Empfangsgebäude und der Brücke Warschauer Straße geltend gemacht.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Leistungen waren nicht Bestandteil des HLV und wurden im Zuge der Prüfung der AP vom Prüfstatiker gefordert. Durch die Ausführung der Zusatzleistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen bei der Leistungserbringung führen und eine eindeutige Abgrenzung von Gewährleistungen für Vertrags- und Zusatzleistungen erschweren.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR