S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22546
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau
Herstellung des Innenausbaues im Empfangsgebäude Warschauer Straße. Die Leistungen enthält das einbringen der Fußbodenbeläge (755 m² Gussasphalt, 1000 m² Zementestrich, Natursteinstufen-beläge für 4 Treppen) sowie Ausrüstung der Treppen mit entsprechenden Geländern/Handläufen und BLS. Weiterhin ist enthalten der komplette Trockenbau (414 m²), Mauerarbeiten (425 m²), Fliesenarbeiten sowie Türen (41 St) und Maler- und Lackierarbeiten (1200 m²).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahnhof Warschauer Straße VE06 Raumbildender Ausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsbekanntmachung Nr.: 2016/S 205-371317
Der Auftrag wurde am 13.02.2017 vergeben. Die Angabe in Punkt V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses wird hiermit korrigiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Herstellung des Innenausbaues im Empfangsgebäude Warschauer Straße. Die Leistungen enthält das einbringen der Fußbodenbeläge (755 m² Gussasphalt, 1000 m² Zementestrich, Natursteinstufen-beläge für 4 Treppen) sowie Ausrüstung der Treppen mit entsprechenden Geländern/Handläufen und BLS. Weiterhin ist enthalten der komplette Trockenbau (414 m²), Mauerarbeiten (425 m²), Fliesenarbeiten sowie Türen (41 St) und Maler- und Lackierarbeiten (1200 m²).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
020: Mit vorliegendem Nachtragsangebot NA020 werden Mehrkosten für Auszugsversuche an der ÜKO zwischen der Vorplatzplatte Empfangsgebäude und der Brücke Warschauer Straße geltend gemacht.
Die Leistungen waren nicht Bestandteil des HLV und wurden im Zuge der Prüfung der AP vom Prüfstatiker gefordert. Durch die Ausführung der Zusatzleistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen bei der Leistungserbringung führen und eine eindeutige Abgrenzung von Gewährleistungen für Vertrags- und Zusatzleistungen erschweren.