Lieferung und Wartung Warenwirtschaftssystem Referenznummer der Bekanntmachung: DL 55/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Wartung Warenwirtschaftssystem
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Auftragsgegenstand die dauerhafte Überlassung einer Standardsoftware (Warenwirtschaftssystem) gegen Einmalvergütung, welche im Wesentlichen noch an die Bedürfnisse (Geschäftsprozesse bezüglich Lebensmittel und Ähnliches im Bereich des Gesundheitswesen) des Auftraggebers Charité CFM Facility Management GmbH anzupassen ist. Desweiterhin ist die Pflege der bereitgestellten Software inklusive ihrer Anpassungen Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrages.
Berlin
Standardlos
Referenzprojekt: mind. eine (1) Unternehmensreferenz:
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber Teilnahmeanträge abgegeben haben, erfolgt die Auswahl der Bewerber für die Stufe 2 nach den in Ziffer II.2.8) der Bekanntmachung genannten Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Auswahl der geeignetsten Bewerber erfolgt hierbei gemäß nachstehender zweistufiger Prüfung der von den Bewerbern benannten Referenzen:
Zunächst wird geprüft, wie viele Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, von den betreffenden Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften benannt wurden. Je mehr geeignete Referenzen ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft vorlegt, je geeigneter ist der-/ dieselbe.
In der zweiten Stufe wird unter mehreren Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften, welche gleich viele den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen vorgelegt haben, geprüft, wie groß die jeweiligen Krankenhausbetriebe, gemessen an den Bettzahlen, sind. Hierbei werden die Zahlen der Krankenhausbetten aller geeigneten Referenzen eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft addiert. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, welche mehr Krankenhausbetten in dergleichen Anzahl an geeigneten Referenzen vereint, ist geeigneter.
Bei Gleichstand nach diesem letztgenannten Kriterium entscheidet das Los
Diverse Module
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2018 bis 2020: Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss für die letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 angeben, welchen Gesamtjahresumsatz und welchen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags er/ sie erwirtschaftet hat. Die Umsatzangaben hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mittels einer entsprechenden Eigenerklärung nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ anzugeben.
2. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bewerber muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: eineinhalb Millionen) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die „Eigenerklärung zur Eignung 2“ sowie der Nachweis selbst.
zu Eignungskriterium 2: Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: eineinhalb Millionen) für Vermögensschäden je Schadensfall
3. Eigenerklärung - Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist). Die Eigenerklärung ist in Gestalt des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung 2 abzugeben.
Zusätzlich ist ein Nachweis über den Inhalt der Eigenerklärung einzureichen.
4. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG und aus dem GZR: Der AG wird Bewerber / Bieter, welche in die engere Auswahl für die Zuschlagserteilung kommen, vor der Zuschlagserteilung mit dem Formblatt „Nachforderung der Angaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ auffordern, dass Formblatt „Bieterangaben für die Abfrage beim GZR und KorrR“ ausgefüllt an den AG zu übermitteln.
5. Referenzprojekt: mind. eine (1) Unternehmensreferenz: Nachweis über mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (2016 - 2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie abgeschlossen (exklusive etwaiger Wartungszeiträume) ist und der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Ergibt eine Überprüfung der Referenzen, dass eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, ist die Referenz ungeeignet.
Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung aus Sicht des Referenzgebers nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bewerber die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird.
6. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 1“eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
zu Eignungskriterium 5: Mindestanforderungen sind Folgende:
(a) Leistungen für Krankenhäuser: Einführung eines WWS in Krankenhäusern mit mindestens 1000 Betten;
(b) Einführung zugleich an mehreren Standorten (mindestens zwei);
(c) Abdecken der Bereiche Eventcatering, Cafeterien und Kiosk.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]