Unterstützung IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E48138437
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E48138437
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über externe Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Qualitätssicherung bei der Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen, der Durchführung nichtfunktionaler Tests sowie im Rahmen der Sicherstellung des Betriebes von IT-Anwendungen abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72254000 Softwaretests
72254100 Systemprüfung
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72261000 Software-Unterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der GKV-Spitzenverband benötigt externe Unterstützung im Bereich der IT-Qualitätssicherung. Die Leistungserbringung unterteilt sich in drei Bereiche:

- Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen

- Durchführung nichtfunktionaler Tests

- Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sicherstellung des Betriebes von IT-Anwendungen

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Lösung Testaufgaben / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Qualität Personal / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich dreimalig um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.

Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, Sachschäden und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall jeweils bei doppelter Maximierung versichert sind. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.

Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl sowie die Anzahl der Beschäftigten im für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Bereich bezogen auf den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.

Der Bieter weist eine durchschnittliche Anzahl von mindestens fünf ständigen Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren im für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Bereich nach.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).

Mit seinem Angebot hat der Bieter mindestens drei abgeschlossene oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Jeder der nachfolgend aufgeführten Bereiche muss mindestens einmal nachgewiesen werden. Mindestens eine dieser Referenzen muss zusätzlich für Krankenkassen oder krankenkassennahe Institutionen durchgeführt worden sein:

- Testdurchführung zur funktionalen Abnahme von IT-Anwendungen (siehe Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung)

- Durchführung nichtfunktionaler Tests (siehe Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung)

- Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sicherstellung des Betriebes von IT-Anwendungen (siehe Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit seinem Angebot hat der Bieter Angaben zur Qualität des mit der Auftragsbearbeitung betrauten Personals zu machen, die in die Bewertung einfließen. Hierzu macht er mit seinem Angebot nähere Angaben zu dem mit der Leistungserbringung betrauten Personal und reicht ein Personalorganisationskonzept ein.

Bezüglich des vorgesehenen Personals bestehen Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen:

Die Erfahrung in den in Ziffer 3 a)-h) der Leistungsbeschreibung benannten Tätigkeitsbereichen muss durch das vorgestellte Personal kumulativ jeweils mindestens einmal mit nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden.

Es muss jedoch jede Anforderung für den Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt der Vertragsausführung verfügbar ist, ggf. durch Stellvertreterregelungen mit zusätzlichen Mitarbeitenden, vergleiche § 8 der Rahmenvereinbarung.

Hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche in Ziffer 3 i) der Leistungsbeschreibung besteht die Mindestanforderung, dass die dort benannten Kenntnisse für jeden einzelnen Mitarbeitenden vorliegen müssen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Wertung erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:

1. Qualität der Lösung der Testaufgaben 50 % 1.1 Aufgabe 1 Abnahme 30 % 1.1.1 Methodik 60 % 1.1.2 Vollständigkeit 30 % 1.1.3 Werkzeugeinsatz 10 % 1.2 Aufgabe 2 Last- und Performance 20 % 1.2.1 Methodik 60 % 1.2.2 Vollständigkeit 20 % 1.2.3 Werkzeugeinsatz 20 % 1.3 Aufgabe 3 Sicherheit 20 % 1.3.1 Methodik 70 % 1.3.2 Werkzeugeinsatz 30 % 1.4 Aufgabe 4 Barrierefreiheit 15 % 1.4.1 Methodik 50 % 1.4.2 Vollständigkeit 30 % 1.4.3 Werkzeugeinsatz 20 % 1.5 Aufgabe 5 Regelwartung 15 % 1.5.1 Methodik 50 % 1.5.2 Vollständigkeit 30 % 1.5.3 Werkzeugeinsatz 20 % 2. Qualität Personal 20 % 2.1 Erfahrung Personal 50 % 2.2 Personalorganisationskonzept 50 % 3. Tagessatz 30 %

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

§ 135 Unwirksamkeit:

Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2021