Betreuung der Webseite lass-dich-nieder.de sowie des Webauftritts in Social-Media-Kanälen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Webseite lass-dich-nieder.de sowie des Webauftritts in Social-Media-Kanälen
Gegenstand der Ausschreibung ist die redaktionelle Betreuung der Webseite www.lass-dich-nieder.de sowie des Auftritts in Social-Media-Kanälen.
Website lass-dich-nieder.de
› Kontrolle von Budgets und Timings
› Redaktion: Entwicklung von monatlichen Redaktionsplänen mit Themenvorschlägen
› Erstellung von Texten, Reportagen, Features und Durchführung von Interviews inkl. (pro Monat sollten mindestens zwei bis vier Reportagen und/oder Features erstellt werden. Hinzu kommen mindestens zwei Interviews. Es sollte eine wöchentliche textliche Aktualisierung stattfinden.)
› Abstimmung mit den Beteiligten (Bereich Kommunikation der KBV)
› Grafik: Erstellung von unter anderem Illustrationen und Grafiken, Headerbildern sowie Bildrecherche zur Aktualisierung der Inhalte (Ca. drei Grafiken bzw. Illustrationen pro Monat)
› Technik: laufende Betreuung der Seite (Die Website ist vom Auftragnehmer zu hosten und wird von diesem komplett betreut (technischer und inhaltlicher Support))
Facebookauftritt
› Redaktion
› Laufende Entwicklung von Themen
› Erstellung monatlicher Redaktionspläne inkl. laufender Weiterentwicklung der Inhalte und Formate
› Erstellung von Posts (mind. 3 pro Woche)
› Community Management (Beantwortung von Anfragen in Abstimmung mit der KBV) (Idealerweise sollte es mehrfach wöchentlich einen Post geben. Reaktionszeiten sollten innerhalb einer Frist von 24 Stunden erfolgen. Nachts und am Wochenende wird nicht agiert (außer natürlich im inhaltlichen „Notfall“).
› Laufendes Monitoring der Seite
› Grafik: Erstellung von Grafiken und Illustrationen inkl. Bildrecherche für die Posts (ca. drei Grafiken bzw. Illustrationen pro Monat). Ggf. auch Anpassung von Grafikformaten für andere Kanäle (z. B. KBV-Twitter)
› Projektmanagement inkl. interne Steuerung, Abstimmung mit KBV, regelmäßiges Reporting, Vor- und Nachbereitung monatlicher Redaktionssitzungen
› Fremdleistungen (Bewerbungskosten einzelner Posts sowie Bildlizenzen für die Gestaltung der Posts)
› Kontrolle von Budgets und Timings
Performance-Marketing
› Auswertung und Optimierung der Leistungsdaten in den Netzwerken Google und Facebook
› Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen, Einstellung auf Google und Facebook
› Erstellung von regelmäßigen Reportings (monatlich)
› Kontrolle von Budgets und Timings
Es besteht die zweimalige Möglichkeit zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (01.01.2023 bis 31.12.2023 und 01.01.2024 bis 31.12.2024). Die Verlängerung kommt zum Tragen, wenn dies von beiden Vertragspartnern spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vereinbart worden ist.
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses kann auch die Weiterentwicklung für mögliche neue Social-Media-Aktivitäten der Kampagne sowie die datenschutzkonforme Darstellung von Social-Media-Inhalten auf der Webseite eine Rolle spielen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Vermarktung von künftigen KBV-Inhalten mit Niederlassungsbezug in unterschiedlichen Formaten in der relevanten Zielgruppe ggf. zu unterstützen und deren Reichweite zu stärken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens fünf (5) in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens fünf (5) in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.