EU-Ausschreibung - SAP-Hosting für die BSR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Ausschreibung - SAP-Hosting für die BSR
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist das SAP-Hosting für die BSR.
Berliner Stadtreinigung
Ringbahnstraße 96
12013 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist das SAP-Hosting für die BSR. Von der BSR werden mehrere SAP-Systeme zur Unterstützung der verschiedenen Geschäftsprozesse genutzt. Sie werden von einem Hostingpartner als 2- oder 3-Systemlandschaft als ABAP-, JAVA- und Dualstack-Systeme bereitgestellt und betrieben. Der Hosting-Vertrag mit dem derzeitigen Vertragspartner endet per 30.06.2022. Ziel ist es, für einen lückenlosen Weiterbetrieb der SAP-Systeme inklusive der dazugehörigen IT Infrastruktur einen Folgevertrag zu schließen.
Der AG kann den Vertrag schriftlich 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit einmalig um weitere 24 Monate verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-Ausschreibung - SAP-Hosting für die BSR
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert Pkt. V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs.4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.