Trassierungsleistungen für die Planfeststellung Referenznummer der Bekanntmachung: T50-2021-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Trassierungsleistungen für die Planfeststellung
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie
Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren
erforderlich sind.
Los 1: Netzanbindung Südharz (BBPlG V-Nr. 44), Abschnitt Süd (Wk-Vib) inkl. Baugrunduntersuchung
Los 2: Netzanbindung Südharz (BBPlG V-Nr. 44), Abschnitt Nord (Qft-Wk) inkl. Baugrunduntersuchung
Los 3: Netzverstärkung Projekt P215 - M454, Bentwisch - Güstrow
Los 4: Netzverstärkung Projekt P215 - M454, Bentwisch - Sanitz/Dettmannsdorf
Los 5: Vorhaben 10, Maßnahme 24b (BBPlG) 380-kV-Leitung Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt (UW Helmstedt) - UW Wolmirstedt (im folgenden "Netzverstärkung Hel-Wol")
Netzanbindung Südharz (BBPlG V-Nr. 44), Abschnitt Süd (Wk-Vib)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Netzanbindung Südharz (BBPlG V-Nr. 44), Abschnitt Nord (Qft-Wk)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Netzverstärkung Projekt P215 - M454, Bentwisch - Güstrow
siehe Ausschreibungsunterlagen
Netzverstärkung Projekt P215 - M454, Bentwisch - Sanitz/Dettmannsdorf
siehe Ausschreibungsunterlagen
Vorhaben 10, Maßnahme 24b (BBPlG) 380-kV-Leitung - Netzverstärkung Hel-Wol
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a.) Referenzen Projektleiter/in
Unternehmen verfügt über mindestens eine/n Projektleiter/in mit Kenntnissen der deutschen Sprache (mindestens Niveau C2) und mit belastbarer Erfahrung in der Erarbeitung & Zusammenstellung Gesamtunterlagen für Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren einschließlich Kommunikation Genehmigungsbehörden/ TÖB; die Erfahrung ist durch aussagekräftige Referenzen nachzuweisen, die nicht älter als 8 Jahre sind.
b.) Bestätigung Verfügbarkeit Projektleiter/in aus (a)
Zusicherung, dass ein/e entsprechend Ziffer a geeigneter Projektleiter/in für die Ausführung des Vertrages zur Verfügung steht.
c.) Referenzen Unternehmen
Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzen, mit jeweils belastbaren Erfahrungen auf dem Gebiet der Trassierung/ Projektierung / Ausführungsplanung in Verbindung mit Planfeststellungs-verfahren/ Genehmigungsverfahren von 220-/380-kV-Leitungen inklusive eigenständiger Zusammenstellung der Gesamtunterlagen (Streckenlänge von mindestens 10 km an einem Stück und mindestens 20 km in Summe innerhalb der letzten 6 Jahre). Hierfür sind vom Bewerber Referenzen mit Angabe des Auftraggebers, Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit zu nennen.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch
in Register aufzuteilen:
(1) Nachweise zu Ziffer III.1.1 und III.1.3.
(2) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen
(3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle
hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des
Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in
anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen
Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Fristen in Bezug auf Fragen zur Angebotsfrist sind in der
Anlage A, Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen geregelt.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und
die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können,
ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer
III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte
Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der
Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine
Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."